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Vorlage - FDP/0264/19  

 
 
Betreff: Rückwärtsfahren bei Müllfahrzeugen im Rödermärker Stadtgebiet? (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
10.12.2019 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
TOP3_6-20191210-FDP-RueckwaertsfahrenMuellfahrzeuge  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

 

Mehreren Presseverlautbarungen (u.a. FAZ vom 11.10.2019) war Anfang Oktober zu entnehmen, dass aufgrund einer 2016 geänderten Branchenregel (DGUV 114-6011) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen in besonders engen und unübersichtlichen Straßen nicht mehr erlaubt ist, weil es als zu gefährlich gilt. Diese neue Branchenregel soll daher für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Basal dazu wird seitens der DGUV auch empfohlen, "[...] die Abfallabholung

grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten vermieden werden [...]“.

 

Müllentsorger stellt diese geänderte Branchenregel landauf, landab vor zum Teil große Probleme, da in einige Straßen nicht mehr rückwärts eingefahren werden darf, um die Müllgefäße zu leeren. Hier bedarf es entweder baulicher Nachbesserung, der Anschaffung kleinerer Müllfahrzeuge („Mikrofahrzeuge“) oder der Einrichtung

zentraler Sammelpunkte für die Müllgefäße. Letztgenannte funktionieren nur durch termingerechte Bereitstellung der Müllgefäße durch die Anwohner.

 

1 DGUV Regel 114-601 „Branche Abfallwirtschaft. Teil I: Abfallsammlung“; Kapitel „Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeuges“.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anfrage:

 

1) Gibt es im Rödermärker Stadtgebiet Straßen, die aufgrund der neuen, vorstehend im Sachverhalt genannten, Branchenregel der Deutschen Unfallversicherung durch Müllfahrzeuge nicht mehr rückwärts angefahren werden dürften? Wenn ja, welche?

 

2) Sofern es im Rödermärker Stadtgebiet betroffene Straßen gibt: Wurden hinsichtlich dieser Straßen oder Straßenzüge bereits bauliche Nachbesserungen in Erwägung gezogen oder – gemeinsam im Dialog mit den betroffenen Anwohnern und/oder Anliegern sowie dem bzw. den zuständigen Entsorgungsunternehmen - über zentrale Sammelpunkte für die Müllgefäße oder andere alternative Maßnahmen sinniert? Wenn ja, welche und wo?

 

3) Gab es bereits Gespräch mit dem/den lokal zuständigen Müllentsorger/-n betreffend die Problematik des „Rückwärtsfahrens von Müllwagen“? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?