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Sachverhalt/Begründung:
Die Hessische Landesregierung hat für bzw. ab 2019 (Pressemeldung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 29.05.2018) ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten im Land aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) fördert die Hessische Landesregierung dabei den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Der Offenbach Post vom 17.11.2018 („Badehaus vor dem Ertrinken gerettet“) ist zu entnehmen, dass „[...] mit höheren Instandhaltungskosten zu rechnen [...]“ ist und die „[...] teils veraltete Technik erneuert [...]“ werden muss. „[...] Förderanträge beim Land Hessen (Landesprogramm Schwimmen) sind gestellt. [...]“.
Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund bereits Ende 2018 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Rödermark gestellt. Der Antwort des Magistrates auf diese vorstehend genannte Anfrage war zu entnehmen, dass seitens der Stadt Rödermark Fördermaßnahmen in Höhe von 346.000 € netto (Zuwendungen maximal bei 30% - daher Eigenanteil der Stadt Rödermark i.H.v 242.000 €) für das Badehaus angemeldet wurden. Diese Anmeldung erfolgte laut Mitteilung des Magistrates beim Kreis Offenbach um den bzw. am 28.08.2018. Anfrage:
1) Wann genau wurde seitens der Stadt Rödermark beim Kreis Offenbach der Investitionskostenzuschuss in welcher Höhe für die Sanierung und Modernisierung des Badehauses im Sinne des „SWIM“-Programms der Hessischen Landesregierung – formell – gestellt (Vorhabenanmeldung)?
2) Wurde die Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark beim Kreis Offenbach in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem zeitlichen Realisationshorizont?
3) Wann ist mit der finalen Bescheidung des Investitionskostenzuschussantrages zu rechnen?
4) Ist bereits abzusehen, in welcher konkreten Höhe die Stadt Rödermark Fördermaßnahmen aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung erwarten kann?
5) Welche konkrete Finanzierungsvorstellung (Eigenmittel, Eigenleistungen, Zuwendungen Dritter, Bankdarlehn, ...) lag dem „SWIM“-Investitionskostenzuschussantrag zugrunde?
6) Wann ist mit den ersten Bau-/Sanierungsarbeiten im Badehaus auf Basis der „SWIM“-Investitionskostenzuschüsse des Landes zu rechnen? |
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