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Sachverhalt/Begründung:
Das für die Landesplanung zuständige Hessische Wirtschaftsministerium möchte das „Zentrale-Orte-Konzept“1 in Hessen überarbeiten: Das „Zentrale-Orte-Konzept“ ist ein Instrument der Raumplanung und soll die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Gütern, Dienstleistungen und Arbeitsplätzen sicherstellen durch ein Raster von Kommunen unterschiedlicher Hierarchiestufen und entsprechend unterschiedlicher Versorgungsgebiete, nämlich Ober-, Mittel-, und Grundzentren (Unter- und Kleinzentren). Nach der Einwohnerdichte werden der ländliche Raum, der Ordnungsraum und innerhalb des Ordnungsraums der Verdichtungsraum unterschieden.
Die derzeitige Einstufung der hessischen Kommunen als Zentrale Orte basiert noch auf dem Landesentwicklungsplan 2000 (LEP 2000), der mittlerweile bereits dreimal fortgeschrieben worden ist. Nach der Landtagswahl 2018 sollte der Landesentwicklungsplan ein weiteres Mal fortgeschrieben oder neu aufgelegt werden: Deshalb hat das zuständige Ministerium eine Expertenkommission „Zentrale Orte und Raumstruktur“ („ZORa-Kommission“) mit der Erarbeitung von Empfehlungen zur Überarbeitung des Zentrale-Orte-Konzepts betraut. Diese Empfehlungen liegen mittlerweile vor: Unter anderem empfiehlt die Kommission, das System der Mittelzentren zu differenzieren, da diese Orte im ländlichen Raum größere Gebiete zu versorgen haben, als z.B. im Rhein-Main-Gebiet. Sie regt außerdem an, benachbarte Mittelzentren im Verdichtungsraum sollen feste Kooperationen über Versorgungsangebote vereinbaren, andernfalls droht nach einer Frist von fünf Jahren die Herabstufung zu Grundzentren. Durch die Zusammenarbeit benachbarter Mittelzentren soll es zum wechselseitigen Ausgleich von Versorgungsdefiziten kommen und Konkurrenz vermieden werden. Nach einer Überlegung des Hessischen Wirtschaftsministeriums könnten durch diese Kooperationen sogenannte „Kooperationsräume“ mehrerer Kommunen entstehen, welche unter anderem zur Optimierung von Versorgungsangeboten und zur Mobilisierung und Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen führen sollen. Besonders im Rhein-Main-Gebiet ist dabei aber auch eine Kooperation von Mittel- und Oberzentren denkbar.
Der Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main spricht sich gegen diese Planungen des Landes aus (siehe Beschluss der Verbandskammer vom 19.06.2019, Beschluss Nr. IV-144): Der Verband fordert die Hessische Landesregierung dazu auf, seine Mittelzentren eher zu stärken, als zu schwächen. Eine Herabstufung zu Grundzentren hätte erhebliche finanzielle Ausfälle zur Folge: Ein Grundzentrum erhält weniger Finanzzuwendungen vom Land aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) und zugleich auch geringere Fördermittel als ein Mittelzentrum. Die Durchführbarkeit bisheriger Aufgaben, wie die Unterhaltung eines Schwimmbades oder einer Veranstaltungshalle, würde somit nur noch schwer bis nicht mehr möglich sein. Spürbare Folgen hätte dies aber nicht nur auf kommunaler Ebene. Durch die Leistungsminderung der Städte der Rhein-Main-Region würde die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Metropolregion Frankfurt- Rhein-Main geschwächt werden: Die Bevölkerung der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main erwartet in den Städten sowie im Umland der Kernstadt Frankfurt am Main auf kurzen Wegen ein vergleichbares Angebot, wie in den Außenbezirken einer Großstadt, und die betroffenen Kommunen sind dafür bereits jetzt ganz überwiegend unterfinanziert. Eine Reduzierung der Finanzmittel in den Mittelzentren des Frankfurter Umlandes würde die Attraktivität der Rhein-Main-Region nachhaltig schwächen, was sich über kurz oder lang auf die Wirtschaftskraft im gesamten Rhein-Main-Gebiet und damit auch die des gesamten Landes Hessen auswirken würde.
1 https://landesplanung.hessen.de/lep-hessen/Expertenkommission-Zentrale-Orte-und-Raumstruktur-ZORa Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
Die Stadt Rödermark schließt sich dem Beschluss des Kreistages Offenbach vom 30.10.2019 betreffend des so genannten „Zentrale-Orte-Konzepts“ zum Landesentwicklungsplan vollumfänglich an und lehnt damit zugleich eine mögliche Abstufung von Mittelzentren im Kreis Offenbach, also auch Rödermark, nachdrücklich ab.
Dieser Beschluss des Kreistages Offenbach vom 30.10.2019 lautet:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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