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Vorlage - SPD/0254/19  

 
 
Betreff: Gebührenfreiheit für Kitas/ Ü3
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
26.11.2019 
24. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.11.2019 
32. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.12.2019 
29. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt/Begründung:

Die Arbeit in den Kitas hat einen sozialen, pädagogischen und bildungsmässigen

Anspruch.

Dieser Anspruch wird ganz besonders in einem Ganztagesangebot für alle Kinder

verwirklicht.

Daraus ergibt sich, dass der Besuch der Kindergärten wie der Besuch der

allgemeinbildenden Schulen gebührenfrei sein sollte.

Mit der Übernahme von Kosten für einen Zeitraum von 6 Stunden durch das Land

Hessen pro in der Gemeinde gemeldeten Kind ab 2018 sind

Finanzierungsspielräume für die Kommunen entstanden, die von mehreren

Gemeinden im Kreis Offenbach zu einer Gebührenbefreiung für Ganztagsplätze

genutzt werden.

Rödermark, das laut Leitbild eine kinderfreundliche Stadt sein will und diesen

Anspruch auch in weiten Teilen erfüllt, sollte dem Beispiel anderer Kommunen folgen

und allen Kindern die Nutzung eines barrierefreien, altersgemäß umfassenden

Bildungsangebotes ermöglichen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gebührenfreiheit für den Besuch

der Kitas/ Ü3 Rödermarks und beauftragt den Magistrat, entsprechende Maßnahmen

einzuleiten, damit der Beginn dieser Regelung ab dem 1.8.2020 sichergestellt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: