Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Die Arbeit in den Kitas hat einen sozialen, pädagogischen und bildungsmässigen Anspruch. Dieser Anspruch wird ganz besonders in einem Ganztagesangebot für alle Kinder verwirklicht. Daraus ergibt sich, dass der Besuch der Kindergärten wie der Besuch der allgemeinbildenden Schulen gebührenfrei sein sollte. Mit der Übernahme von Kosten für einen Zeitraum von 6 Stunden durch das Land Hessen pro in der Gemeinde gemeldeten Kind ab 2018 sind Finanzierungsspielräume für die Kommunen entstanden, die von mehreren Gemeinden im Kreis Offenbach zu einer Gebührenbefreiung für Ganztagsplätze genutzt werden. Rödermark, das laut Leitbild eine kinderfreundliche Stadt sein will und diesen Anspruch auch in weiten Teilen erfüllt, sollte dem Beispiel anderer Kommunen folgen und allen Kindern die Nutzung eines barrierefreien, altersgemäß umfassenden Bildungsangebotes ermöglichen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gebührenfreiheit für den Besuch der Kitas/ Ü3 Rödermarks und beauftragt den Magistrat, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit der Beginn dieser Regelung ab dem 1.8.2020 sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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