Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Im Sommer 2019 erheiterte die „Zebrastreifen-Posse“ im Industriegebiet von Ober-Roden ganz Rödermark und auch landauf, landab weit darüber hinaus. Neben einer Unzahl augenscheinlich völlig sinnfreier Zebrastreifen konnte jedoch beim (temoprären) Zebrastreifen in der Odenwaldstraße in Höhe der Filialen der Discounter Netto und Lidl ein deutlicher und praktischer Mehrwert sowie spürbarer Sicherheitsgewinn für Fußgänger erkannt werden. Anfrage:
1) Unter welchen rechtlichen sowie praktischen Voraussetzungen ist die dauerhafte Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Odenwaldstraße in Höhe zwischen den Discountern Netto und Lidl (siehe Planskizze) möglich?
2) Mit welchen Kosten für die dauerhafte Anordnung eines solchen Fußgängerüberweges (Markierung, ggf. Verkehrszeichen 350 StVO, usw.) ist bzw. wäre zu rechnen?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||