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Tagesordnung - 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 01.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:18 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark  
SPD/0233/13  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße  
CAL/0039/14  
Ö 5.1  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014  
CAL/0080/14  
Ö 5.2  
Änderungsantrag der Freien Wähler: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung v. 26.01.2014  
FWR/0092/14  
Ö 6  
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark/Ober-Roden  
VO/0066/14  
Ö 7  
Erlass einer Veränderungssperre für das zu Gebiet des Bebauungsplans A31 "An der Kapellenstraße" im Stadtteil Ober-Roden  
Enthält Anlagen
VO/0069/14  
Ö 8  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark
Enthält Anlagen
VO/0044/14  
Ö 9  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm  
VO/0046/14  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 265, Otto-Lilienthal-Straße 8  
VO/0064/14  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen
VO/0050/14  
Ö 12     (nichtöffentlich)      
Ö 13  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40, insg. 4.608 qm
VO/0057/14  
Ö 14  
Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel
VO/0070/14  
Ö 15  
Entschuldungsfonds Jahresbericht 2013  
Enthält Anlagen
VO/0073/14  
Ö 16  
Wahl eines Mitgliedes des Personalrates für die Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0075/14  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion: Rettet die Waldwiesenzüge  
SPD/0077/14  
Ö 18  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Revitalisierung des ehemaligen "Perlite Areals" in Urberach  
CAL/0081/14  
Ö 19  
Resolution: "Der ärztliche Bereitschaftsdienst muss erhalten bleiben"  
VO/0094/14  
Ö 20  
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
Enthält Anlagen
VO/0263/13  
Ö 21  
Bebauungsplan B 33 " Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße", Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/0264/13  
Ö 22  
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "An der Eisenbahn"  
Enthält Anlagen
VO/0013/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und  713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    05.02.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Herr Bürgermeister erläutert kurz den Antrag und übergibt an Frau Schade vom Ing. Büro Fischer. Bezüglich der Fledermäuse in den bestehenden alten Bahngebäuden wird rechtzeitig vor Abbruch nochmals eine Begehung durchgeführt.

 

Abstimmung:

Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

   
    06.02.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. rz 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und  713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

 

Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.

   
    18.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 24 - zurückgestellt
   

Es erfolgte keine Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und 713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

   
    01.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
   

Die Beschlussfassung erfolgt ohne Aussprache.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. rz 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und  713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

             

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

Ö 23  
Bebauungsplan A 20.7 "Erikastraße, 1. Änderung", Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB vom 29. November 2013 bis 10. Januar 2014  
Enthält Anlagen
VO/0030/14  
Ö 24  
Beschlussfassung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße, 1. Änderung" als Satzung  
VO/0032/14