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Vorlage - VO/0057/14  

 
 
Betreff: Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40, insg. 4.608 qm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Wie bereits bekannt und auch in den städtischen Gremien schon vorgestellt, möchte


die Projektentwicklung Früchtenicht GmbH bzw. eine für den Erwerb und die Entwicklung der Flächen neu gegründete Objektgesellschaft

- nachfolgend Vorhabenträger genannt -
 

auf dem ehemaligen Gelände der Firma Hitzel & Beck, Odenwaldstraße 44+46 und auf den angrenzenden städtischen Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40 eine Wohnbebauung mit gewerblichen Einheiten (Mischnutzung) realisieren.

 

 

Aus diesem Grund schließt der Vorhabenträger mit dem Land Hessen einen öffentlich rechtlichen Vertrag über die Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Hitzel & Beck ab.

Zwischen der Stadt Rödermark und dem Vorhabenträger soll ein städtebaulicher Vertrag wegen der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens abgeschlossen werden.

 

Die entsprechenden Gremienvorlagen (Städtebaulicher Vertrag und Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes) sowie diese Vorlage sind daher im Zusammenhang zu sehen.

 

Im jetzigen Stadium der Planung ist eine wichtige Voraussetzung für den Fortgang des gesamten Verfahrens die Festsetzung des Kaufpreises und somit die Absicherung des Vorhabenträgers wegen des Erwerbs der städtischen Flächen.

 

Zur Kaufpreisermittlung: siehe Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark unterbreitet der Projektentwicklung Früchtenicht GmbH bzw. der für den Erwerb und die Entwicklung der Flächen neu gegründeten Objektgesellschaft ein beurkundetes Angebot zum Abschluss eines Grundstückskauf-vertrages für die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40.

 

Der nach derzeitigem Stand errechnete Kaufpreis beträgt ca. 1.235.000 €. Er kann aufgrund zu berücksichtigender wertmindernder oder eventuell auch wertsteigernder Faktoren noch variieren.

Der Mindestkaufpreis wird auf 1.150.000 € festgesetzt.

Die städtischen Gremien werden über die abschließende Festlegung des Kaufpreises informiert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der derzeitige Buchwert des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 beträgt 244.453,01 € und der des Grundstücks Ober Roden Flur 19 Nr. 587/8 liegt bei 153.510,- €. Der Ertrag für den Ergebnishaushalt beläuft sich bei einem Mindestkaufpreis in Höhe von 1.150.000,- € auf 752.036,99 €. /19.02.2014 Scho

 


 

Anlage:
Kaufpreisermittlung