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Vorlage - FWR/0092/14  

 
 
Betreff: Änderungsantrag Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung v. 26.01.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die FREIEN WÄHLER gehen mit ihrem Änderungsantrag gegenüber dem Koalitionsantrag einen notwendigen Schritt weiter. Sie fordern die Ausweisung des gesamten Gebiets Kapellen Str. als Gewerbefläche, wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

 

In der Bürgerbefragung zum Stadtleitbild  wählten bei 18 möglichen Schwerpunkten für die Entwicklung Rödermarks in den nächsten zehn Jahren 55% der Rödermärker den Ausbau des Wirtschaftsstandortes und damit einhergehend die Schaffung neuer Arbeitsplätze als den wichtigsten Bereich. 

Das Stadtleitbild steht unter dem Motto:Der Mensch im Mittelpunkt, die Wirtschaft als Grundlage. „

An erster Stelle ist Rödermarks Bürgern die Stärkung des heimischen Wirtschaftsstandorts wichtig. Sie fordern:

  • Bestehende Unternehmen (er)halten und bei der Weiterentwicklung unterstützen
  • Freie und brachliegende Gewerbeflächen vermarkten, Gewerbebrachen revitalisieren und neue Gewerbeflächen erschließen.
  • Verstärkt neue Unternehmen ansiedeln, auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer.

 

Der Antrag der Koalition spricht im Grundsatz gegen die Vorgaben im Stadtleitbild seitens der Bürger.

 

Wir nehmen die Wünsche der Bürger ernst und plädieren für die Wirtschaft als Grundlage für den Mensch im Mittelpunkt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Rödermark die Hessische Landgesellschaft oder eine andere Erschließungs- und Planungsgesellschaft mit der Entwicklung des Areals Kapellenstraße beauftragen kann.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die für den Einsatz einer solchen Gesellschaft im Areal Kapellenstraße erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

Es gelten folgende Grundsätze:

 

  • Das zu überplanende Gebiet soll das gesamte Gebiet Kapellen Str., wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen, sein

 

  • Schwerpunktmäßig soll eine für Rödermark förderliche, gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt werden.

 

  • Beschlussfassung über eine Veränderungssperre des derzeitigen Bebauungsplans A.11.2 „Am Friedhof“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: