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Vorlage - VO/0070/14  

 
 
Betreff: Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße:
Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
05.03.2014      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Eine Gebietsentwicklung südlich der der Mainzer Straße ist seit langem in der politischen Diskussion.

 

Aktuell bestehen Überlegungen, dort Wohnbebauung - gegebenenfalls mit Nahversorgung - anzusiedeln.

 

Mit Datum vom 18.10.2013 haben die Stadt Rödermark und die Hessische Land-gesellschaft mbH (HLG) die sog. Bodenbevorratungsvereinbarung abgeschlossen. Diese stellt die Grundlage der Zusammenarbeit bei möglichen Baugebietsentwicklungen dar.


Die Gebietsfestlegung mit Nennung der betreffenden Grundstücke erfolgt in der sogenannten Bodenbevorratungsanlage. Nach deren Abschluss nimmt die HLG Kontakt zu den Grundstückseigentümern auf, um deren Verkaufsbereitschaft zu eruieren.

 

In diesem Stadium werden auch erste Überlegungen hinsichtlich der möglichen weiteren Entwicklung angestellt und eine erste Wirtschaftlichkeits-berechnungen durchgeführt.

 

Erst  wenn erkennbar wird, dass die Grundstückseigentümer zu geeigneten Konditionen verkaufsbereit sind, werden die weitere Gebietsentwicklung und der Grunderwerb ausgelöst.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt in Gang gesetzt.

 

Die vorläufie Gebietsabgrenzung ergibt sich aus nachstehender Karte:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anlage 1 zur Bodenbevorratungs-vereinbarung zur Prüfung einer etwaigen Gebietsentwicklung „Südlich des alten Seewegs“ gemäß beiliegender Anlage.

Der Magistrat wird ermächtigt, auf der Basis der Gesamtkalkulation den Kaufpreis festzulegen. Die Grundstücke sollen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes ggf. mit Nahversorgung angekauft werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Grundsätzlich wird die Finanzierung komplett außerhalb des kommunalen Haushalts angestrebt. Nur wenn die Gebietsentwicklung und Vermarktung anders als prognostiziert verläuft, besteht gemäß der geschlossen Grundsatzvereinbarung für die Kommune die Pflicht, eine Unterdeckung nach 10 Jahren, gerechnet ab dem ersten Ankauf, auszugleichen.

 

 


Anlagen

Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013

 

Stammbaum:
VO/0070/14   Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel   Fachbereich 6   Beschlussvorlage
VO/0070/14-1   Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: 1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel   Fachbereich 6   Beschlussvorlage