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Sachverhalt/Begründung:
Eine Gebietsentwicklung südlich der der Mainzer Straße ist seit langem in der politischen Diskussion.
Aktuell bestehen Überlegungen, dort Wohnbebauung - gegebenenfalls mit Nahversorgung - anzusiedeln.
Mit Datum vom 18.10.2013 haben die Stadt Rödermark und die Hessische Land-gesellschaft mbH (HLG) die sog. Bodenbevorratungsvereinbarung abgeschlossen. Diese stellt die Grundlage der Zusammenarbeit bei möglichen Baugebietsentwicklungen dar.
In diesem Stadium werden auch erste Überlegungen hinsichtlich der möglichen weiteren Entwicklung angestellt und eine erste Wirtschaftlichkeits-berechnungen durchgeführt.
Erst wenn erkennbar wird, dass die Grundstückseigentümer zu geeigneten Konditionen verkaufsbereit sind, werden die weitere Gebietsentwicklung und der Grunderwerb ausgelöst.
Das Bebauungsplanverfahren wird ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt in Gang gesetzt.
Die vorläufie Gebietsabgrenzung ergibt sich aus nachstehender Karte:
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anlage 1 zur Bodenbevorratungs-vereinbarung zur Prüfung einer etwaigen Gebietsentwicklung „Südlich des alten Seewegs“ gemäß beiliegender Anlage. Der Magistrat wird ermächtigt, auf der Basis der Gesamtkalkulation den Kaufpreis festzulegen. Die Grundstücke sollen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes ggf. mit Nahversorgung angekauft werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Grundsätzlich wird die Finanzierung komplett außerhalb des kommunalen Haushalts angestrebt. Nur wenn die Gebietsentwicklung und Vermarktung anders als prognostiziert verläuft, besteht gemäß der geschlossen Grundsatzvereinbarung für die Kommune die Pflicht, eine Unterdeckung nach 10 Jahren, gerechnet ab dem ersten Ankauf, auszugleichen.
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