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Vorlage - VO/0070/14-1  

 
 
Betreff: Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße:

1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Aktenzeichen:I/6/1/610-102/A48Bezüglich:
VO/0070/14
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
07.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
20.09.2016 
5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
160811_erster_nachtrag_anlage_1  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Grundstückseigentümergemeinschaft, welche im Eigentum des ehemaligen Gaswerkgeländes steht, zeigte sich in den von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) geführten Verhandlungen nicht mitwirkungsbereit.

 

Demgegenüber besteht bei den Grundstückseigentümern im nördlichen Teil des Gebietes größtenteils Interesse.

 

Demzufolge wird vorgeschlagen, den südlichen Teil unbeplant zu belassen und nur den nördlichen Teil (siehe Karte) zu einem Wohnbaugebiet zu entwickeln. Hierzu sind von der HLG die Verhandlungen mit den Eigentümern fortzusetzen.

 

Die neue Gebietskulisse ist kleiner als die ursprünglich angedachte.

 

Zur Mainzer Straße hin sind mehrere Grundstücke herausgefallen. Es wird vorgeschlagen, den Versuch zu unternehmen, ein zum „Alten Seeweggraben“ hin gelegenes Grundstück ebenfalls in das Gebiet aufzunehmen.

 

Vorgenannte Punkte machen die Beschlussfassung eines Nachtrages zur „Anlage 1“ erforderlich. Gleichzeitig wird auch die Kaufpreisfestsetzung vorgenommen.
 

 


Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtrag zu Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel.

 

Die neue Gebietsfestlegung verzichtet auf die zur Mainzer Straße hin gelegenen Flächen und reicht im Norden bis zum „Alten Seeweggraben“. Als Ankaufspreis werden 95 €/m²  beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen zunächst nicht.

Für die von der Stadt Rödermark übernommenen vertraglichen Verpflichtungen aus der Bodenbevorratung sind Rückstellungen zu bilden, wenn sich hierbei eine künftige Ausgleichsverpflichtung ergeben sollte.

Spezifische haushaltsrechtliche Vorgaben bezüglich einer Rückstellungsbildung für Vorhaben dieser Art bestehen nicht. Das üblicherweise bei Nichtbestehen einer kommunalen haushaltsrechtlichen Vorschrift heranzuziehende Handelsgesetzbuch weist hierzu keine Regelungen aus, da es sich bei dem im Sachverhalt genannten Vorhaben um eine kommunalspezifische Vorgehensweise handelt.

Hier wird die Empfehlung der Revisionsabteilung des Landkreises Limburg-Weilburg Anwendung finden, welche Standardvorgaben für eine hessenweit einheitliche Handhabung der Bodenbevorratung erarbeitet hat.

Hiernach wäre eine Drohverlustrückstellung analog zu den Vorschriften zu § 39 Abs. 1 Nr. 9 GemHVO ab dem 5. Jahr der Bevorratung auszuweisen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Rödermark ist in den Sachverhalt eingebunden. /17.08.2016 Mur


Anlagen:

 

1. Nachtrag zur Anlage 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 160811_erster_nachtrag_anlage_1 (597 KB)      
Stammbaum:
VO/0070/14   Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel   Fachbereich 6   Beschlussvorlage
VO/0070/14-1   Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: 1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel   Fachbereich 6   Beschlussvorlage