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Vorlage - VO/0046/14  

 
 
Betreff: Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/2/941-12
Federführend:Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
17.02.2014      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Firma Gerüstbau Mark GmbH & Co. KG beantragt den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr.269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm.

 

 

Die Firma Mark hat zur Zeit ihren Sitz in der Rudolf-Diesel-Straße 4. Die Räumlichkeiten sind nur angemietet. Die Firma Mark benötigt dringend ein größeres Betriebsgelände und möchte gerne in Rödermark bleiben.

Die Wirtschaftsförderung befürwortet das Anliegen der Fa. Gerüstbau Mark und unterstützt den Antrag auf Erwerb der Fläche.

 

 

Unter anderem auch über dieses Grundstück verläuft der Kanal von der Otto-Lilienthal-Straße zur Erich-Kästner-Straße. Aufgrund höhenmäßiger Zwangspunkte konnte der Kanal in diesem Bereich nicht in die Straßenparzellen verlegt werden.

Im Bebauungsplan wurde die Lage des Kanals sowohl im zeichnerischen Teil als auch in den textlichen Festsetzungen entsprechend vermerkt (siehe Anlage).

 

Der Verlauf des Kanals über das Grundstück beeinträchtigt in jedem Falle die Nutzungsmöglichkeiten. Die Fläche darf nicht überbaut oder mit tiefwurzelnden Pflanzen bepflanzt werden. Der Stadt Rödermark muss ein jederzeitiges Betretungsrecht zum Zwecke der Unterhaltung oder Reparatur des Kanals gewährt werden.

Die Rechtsprechung legt bei diesen Beeinträchtigungen grundsätzlich eine Wertminderung fest. In diesem Falle wären es 20 % des Kaufpreises der betroffenen Teilfläche (Kanal einschließlich Schutzstreifen).

 

Der Kaufpreis für Gewerbegrundstücke beträgt 100,00 €/qm.

Die Teilfläche (Kanal und Schutzstreifen) hat eine Größe von 200 qm. Geht man von einer Wertminderung von 20 % aus, so sind dies 4.000,00 €.

Der Kaufpreis für das gesamte Grundstück würde mit Reduzierung 234.600,00 € betragen.

 

Im Kaufpreis sind die Erschließungskosten enthalten. Auf den Abwasserbeitrag entfallen 39.583,74 €, auf den Erschließungsbeitrag entfallen 29.681,84 €.

 

Der Verkauf erfolgt zu den üblichen Bedingungen für Gewerbegrundstücke (Bauverpflichtung, Nutzungsverpflichtung, Aufpreiszahlung bei Schaffung von Wohnraum).

Sowohl die vorgenannten Bedingungen als auch der Kanalverlauf bzw. das Betretungsrecht werden im Grundbuch gesichert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm, an die Firma Gerüstbau Mark GmbH & Co. KG, Rödermark.

 

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/qm inkl. Erschließungskosten.

Für eine Teilfläche von 200 qm, über die der Kanal der Stadt Rödermark verläuft, erfolgt eine Kaufpreisreduzierung um 20 %, insgesamt 4.000,00 €.

Der Kaufpreis für das gesamte Grundstück beträgt somit 234.600,00 € inkl. Erschließungskosten.

 

Alle im Rahmen des Kaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

Der Verkauf erfolgt zu den üblichen Vertragsbedingungen für Gewerbegrundstücke.

 

Der Kanalverlauf bzw. das Betretungsrecht für die Stadt Rödermark werden im Grundbuch gesichert, ebenso die vertraglichen Verpflichtungen des Erwerbers.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der derzeitige Buchwert des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269 beträgt 110.369,11 €. Abzüglich der Erschließungskosten in Höhe von ca.69.265,58 € beläuft sich der Ertrag für den Ergebnishaushalt auf 54.965,31 €. /12.02.2014 Scho

 


Anlagen

- Eigenauskunft

- Kanalverlauf