Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das zu überplanende Gebiet des Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, gemäß beiliegendem Entwurf. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: / Enthaltung: FDP |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||