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Vorlage - VO/0069/14  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für das zu Gebiet des Bebauungsplans A31 "An der Kapellenstraße" im Stadtteil Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
05.03.2014      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
140226_stzung_veraenderungssperre  

Sachverhalt/Begründung:

 

Diese Vorlage steht in Zusammenhang mit VO/0066/14 (Aufstellung des Bebauungsplans A 31 „An der Kapellenstraße“ in Rödermark / Ober-Roden).

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 2014 soll zur Absicherung der Planung im Gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre erlassen werden, damit künftige Nutzungen, die das Erscheinungsbild des Gebietes negativ beeinflussen oder zu Beeinträchtigungen zukünftiger Nutzungen führen würden, vermieden werden.

 

 

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.

 

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden oder aufgrund eines baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungs-arbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das zu überplanende Gebiet des Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, gemäß

beiliegendem Entwurf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 


Anlage
Satzung über die Veränderungssperre

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 140226_stzung_veraenderungssperre (202 KB)