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Sachverhalt/Begründung:
Diese Vorlage steht in Zusammenhang mit VO/0066/14 (Aufstellung des Bebauungsplans A 31 „An der Kapellenstraße“ in Rödermark / Ober-Roden).
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. April 2014 soll zur Absicherung der Planung im Gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre erlassen werden, damit künftige Nutzungen, die das Erscheinungsbild des Gebietes negativ beeinflussen oder zu Beeinträchtigungen zukünftiger Nutzungen führen würden, vermieden werden.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden oder aufgrund eines baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungs-arbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für das zu überplanende Gebiet des Bebauungsplanes A 31 „An der Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, gemäß beiliegendem Entwurf.
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlage
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