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Vorlage - CAL/0080/14  

 
 
Betreff: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Bauleitplanung legt städtebauliche Ziele fest und definiert die zulässige bauliche Nutzung. Die Planrealisierung ist mit dem Erlass eines Bebauungsplanes alleine nicht garantiert. Die Planrealisierung und damit auch die Umsetzung der allgemeinwohlrelevanten Planziele kann am ehesten sichergestellt werden, wenn sich alle betroffenen Grundstücke im Eigentum der Stadt oder im Eigentum einer Gesellschaft befinden, die auf Weisung der Stadt handelt.

 

Die Einschaltung der Hessische Landgesellschaft (HLG) würde die Planrealisierung sicherstellen. Obendrein werden das besondere Fachwissen und die einschlägigen Erfahrungen dieser Gesellschaft von großem Nutzen sein.

 

Die derzeitige Zwecksetzung des Geländes für „Sondernutzung Sport“ entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. Schwerpunktmäßig ist eine gewerbliche Nutzung angestrebt. Die Besonderheit der Nähe zur Oswald-von-Nell-Breuning Schule ist dabei mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Es gibt konkreten Bedarf für bestimmte Vorhaben, die im Interesse der Allgemeinheit stehen und die am ehesten zu verwirklichen sind, wenn die Stadt einen direkten Zugriff auf die weitere Nutzung der Flächen hat.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Rödermark die Hessische Landgesellschaft oder eine andere Erschließungs- und Planungsgesellschaft mit der Entwicklung des Areals Kapellenstraße beauftragen kann.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die für den Einsatz einer solchen Gesellschaft im Areal Kapellenstraße erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

Es gelten folgende Grundsätze:

 

  • Das zu überplanende Gebiet soll zunächst der Geltungsbereich des derzeitigen Bebauungsplans A.11.2 „Am Friedhof“ sein.

 

  • Es soll weiter untersuchen und geprüft werden, ob diese räumliche Abgrenzung zweckmäßig ist oder einer Veränderung bedarf.

 

  • Schwerpunktmäßig soll eine gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt werden.

 

  • Möglichkeiten für besondere Wohnformen ( Mehrgenerationenhaus ), für eine Großküche sowie für eine Nutzung durch Vereine sollen in die Prüfung einbezogen werden.

 

  • Beschlussfassung über eine Veränderungssperre. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Nutzung des ehemaligen Paramount-Park als Shisha-Bar den Überlegungen der Stadtverordnetenversammlung für eine weitere Entwicklung des Areals widerspricht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: