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Vorlage - VO/0066/14  

 
 
Betreff: Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark/Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Fachbereich 6   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
05.03.2014      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:
 


Die Stadt plant eine Neuordnung des Gebietes nördlich der Kapellenstraße. Der rechtskräftige Bebauungsplan „A 11.2 Am Friedhof“ entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen, insbesondere im Hinblick auf das im westlichen Teil festgesetzte Sondergebiet Erholung.
 

Bereits im Jahre 2007 war deshalb ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans und eine Veränderungssperre gefasst worden. Eine weitere Ausgestaltung und Fortführung konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Veränderungssperre ist im Jahre 2009 ausgelaufen.

 

Aktuell gibt es verschiedene konkrete Ansiedlungsvorhaben, welche eine Überplanung erfordern. Dabei soll die räumliche Nähe zur Oswald-von-Nell-Breuning Schule berücksichtigt werden. Es gibt konkreten Bedarf für bestimmte Projekte, z. B. zur Ansiedlung des Tanzsportclubs, Gewerbeeinheiten und Wohnbebauung, u. a. für Mehrgenerationenwohnen. Erste Sondierungen mit Investoren und Projektentwicklern haben stattgefunden.

 

Es wird eine Mischgebietsausweisung angestrebt.

 

Um hinreichend große Grundstücksflächen für die Vermarktung zu haben und um dem Bedarf gerecht zu werden, ist gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan die Hinzunahme weiterer Flächen erfolgt.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 31 „An der Kapellenstraße“

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.

 


Flur

Flurstück


Lagebezeichnung


Fläche[m²]

7

4/1

Beim Friedhof

334,00 

7

4/2

Kapellenstraße

414,00 

7

4/4

Kapellenstraße 3

2011,00 

7

5/2

Kapellenstraße 5

3954,00 

7

6/1

Kapellenstraße 7

1887,00 

7

7

Kapellenstraße 7

1070,00 

7

8

Kapellenstraße 7

1181,00 

7

9

Unter den lichten Bäumen

1922,00 

7

10

Unter den lichten Bäumen

1285,00 

7

11

Unter den lichten Bäumen

897,00 

7

165/1

Kapellenstraße 7

355,00 

7

165/2

Unter den lichten Bäumen

139,00 

7

166

Unter den lichten Bäumen

490,00 

7

193

Unter den lichten Bäumen

498,00 

7

279

Unter den lichten Bäumen

594,00 

7

280

Beim Kirchhof

574,00 

 

 

Summe

17.605,00

 

Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

Da die Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft mbH angestrebt wird, erfolgt die Planung auf deren Kosten im Rahmen der geschlossenen Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und der noch zu beschließenden Bodenbevorratungsanlage.

 

 

 

 

 


Anlagen