Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bereits im Jahre 2007 war deshalb ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans und eine Veränderungssperre gefasst worden. Eine weitere Ausgestaltung und Fortführung konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Veränderungssperre ist im Jahre 2009 ausgelaufen.
Aktuell gibt es verschiedene konkrete Ansiedlungsvorhaben, welche eine Überplanung erfordern. Dabei soll die räumliche Nähe zur Oswald-von-Nell-Breuning Schule berücksichtigt werden. Es gibt konkreten Bedarf für bestimmte Projekte, z. B. zur Ansiedlung des Tanzsportclubs, Gewerbeeinheiten und Wohnbebauung, u. a. für Mehrgenerationenwohnen. Erste Sondierungen mit Investoren und Projektentwicklern haben stattgefunden.
Es wird eine Mischgebietsausweisung angestrebt.
Um hinreichend große Grundstücksflächen für die Vermarktung zu haben und um dem Bedarf gerecht zu werden, ist gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan die Hinzunahme weiterer Flächen erfolgt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 31 „An der Kapellenstraße“
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.
Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Da die Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft mbH angestrebt wird, erfolgt die Planung auf deren Kosten im Rahmen der geschlossenen Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und der noch zu beschließenden Bodenbevorratungsanlage.
Anlagen
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