Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
- nachfolgend Vorhabenträger genannt –
Da Teile des zu beplanenden Gebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 27 und der Bereich Odenwaldstraße 40 und 40A in einem Bereich liegt, für den kein Bebauungsplan vorhanden ist, soll für das vom Vorhabenträger erworbene bzw. noch zu erwerbende Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Nachbargrundstück der Fa. Bohnert (Odenwaldstraße 38), welches auch in einem Bereich liegt, für das es keinen Bebauungsplan gibt, wird ebenfalls mit in den Geltungsbereich aufgenommen.
Weiterhin könnte es sich bei der Planung als sinnvoll erweisen, den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb der Firma Schwab mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Dies klärt sich jedoch erst im weiteren Verfahren.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“ erhalten. Die Grenzen des Bebauungsplangebietes sind in der Anlage dargestellt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der Vorhabenträger (eine anteilige Kostenbeteiligung der Stadt Rödermark wird separat im Rahmen der Veräußerung der städtischen Flächen Odenwaldstraße 40 und 40 A geregelt).
Eine etwaige weitere Kostenbeteiligung der Firma Schwab wird für den Fall, dass deren Gelände in die Planung aufgenommen werden sollte, ebenfalls separat verhandelt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||