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Vorlage - VO/0050/14  

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
24.02.2014      geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
19.03.2014 
25. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:


Die Projektentwicklung Früchtenicht GmbH bzw. eine für den Erwerb und die Entwicklung der Flächen neu gegründete Objektgesellschaft

 

- nachfolgend Vorhabenträger genannt –


beabsichtigt, auf dem bereits erworbenen Gelände der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck und auf dem noch zu erwerbenden Gelände Odenwaldstraße 40 und 40A eine Mischbebauung (Wohnbebauung und gewerbliche Bebauung, Läden etc.) zu realisieren.

 

Da Teile des zu beplanenden Gebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 27 und der Bereich Odenwaldstraße 40 und 40A in einem Bereich liegt, für den kein Bebauungsplan vorhanden ist, soll für das vom Vorhabenträger erworbene bzw. noch zu erwerbende Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Nachbargrundstück der Fa. Bohnert (Odenwaldstraße 38), welches auch in einem Bereich liegt, für das es keinen Bebauungsplan gibt, wird ebenfalls mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

 

Weiterhin könnte es sich bei der Planung als sinnvoll erweisen, den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb der Firma Schwab mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Dies klärt sich jedoch erst im weiteren Verfahren.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“ erhalten. Die Grenzen des Bebauungsplangebietes sind in der Anlage dargestellt.

 

Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der Vorhabenträger (eine anteilige Kostenbeteiligung der Stadt Rödermark wird separat im Rahmen der Veräußerung der städtischen Flächen Odenwaldstraße 40 und 40 A geregelt).

 

Eine etwaige weitere Kostenbeteiligung der Firma Schwab wird für den Fall, dass deren Gelände in die Planung aufgenommen werden sollte, ebenfalls separat verhandelt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5.
 

Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.                                                                     

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

 


 

Stammbaum:
VO/0050/14   Aufstellungsbeschluss Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen   Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/0050/14-1   Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"   Stadtplanung   Beschlussvorlage