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Vorlage - VO/0050/14-1  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Aktenzeichen:I/6/1/610-102Bezüglich:
VO/0050/14
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
04.06.2014 
27. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
05.06.2014 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
17.06.2014 
26. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
63.010_Planzeichnung_Entwurf_2014-05-20  
63.010_Textfestsetzungen_Entwurf_2014-05-20  
63.010_Begründung_Entwurf_2014-05-20  
SU Ober-Roden BPlan A29 'Westl des Bahnhofs  

Sachverhalt/Begründung:


Mit Datum 01. April 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark die Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 Westlich des Bahnhofs“ beschlossen.

 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt wird.

 

Vom Ing.-Büro Schweiger + Scholz wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August  2014 öffentlich ausgelegt werden soll. Im Rahmen dieser Auslegung erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Geplanter Veröffentlichungstermin in der Presse ist der 3. Juli 2014.

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August  2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten (Mischgebiet) zu ermöglichen.

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

NEIN

 

Die Finanzierung der Kosten des Bebauungsplanverfahrens erfolgt durch den Vorhabenträger. Eine  Kostenbeteiligung der Stadt erfolgt erst im Rahmen des Grundstückskaufvertrages für die städtischen Flächen.
 


Anlagen
 

Offenlageentwurf der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans
 

Offenlageentwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
 

Offenlageentwurf der Begründung zum Bebauungsplan


Schallschutzgutachten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 63.010_Planzeichnung_Entwurf_2014-05-20 (955 KB)      
Anlage 2 2 63.010_Textfestsetzungen_Entwurf_2014-05-20 (483 KB)      
Anlage 3 3 63.010_Begründung_Entwurf_2014-05-20 (1077 KB)      
Anlage 4 4 SU Ober-Roden BPlan A29 'Westl des Bahnhofs (250 KB)      
Stammbaum:
VO/0050/14   Aufstellungsbeschluss Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen   Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/0050/14-1   Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans A 29 "Westlich des Bahnhofs"   Stadtplanung   Beschlussvorlage