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Sachverhalt/Begründung:
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt wird.
Vom Ing.-Büro Schweiger + Scholz wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August 2014 öffentlich ausgelegt werden soll. Im Rahmen dieser Auslegung erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Geplanter Veröffentlichungstermin in der Presse ist der 3. Juli 2014.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der Zeit vom 14. Juli 2014 bis einschließlich 15. August 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).
Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten (Mischgebiet) zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
NEIN
Die Finanzierung der Kosten des Bebauungsplanverfahrens erfolgt durch den Vorhabenträger. Eine Kostenbeteiligung der Stadt erfolgt erst im Rahmen des Grundstückskaufvertrages für die städtischen Flächen. Anlagen Offenlageentwurf der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans Offenlageentwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Offenlageentwurf der Begründung zum Bebauungsplan
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