Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Mit Datum 10. September 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahn“ beschlossen.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt wird.
Vom Ing.-Büro Fischer wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7. April 2014 öffentlich ausgelegt werden soll. Im Rahmen dieser Auslegung erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Geplanter Veröffentlichungstermin in der Presse ist der 27. Februar 2014.
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und 713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).
Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen B-Plan-Entwurf mit allen Anlagen zur öffentlichen Auslegung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||