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Vorlage - VO/0013/14  

 
 
Betreff: Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "An der Eisenbahn"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 ha 610-1043
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
20.01.2014      ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.02.2014 
23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.02.2014 
34. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.02.2014 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
An der Eisenbahn  

Sachverhalt/Begründung:

Mit Datum 10. September 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Eisenbahn“ beschlossen.

 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt wird.

 

Vom Ing.-Büro Fischer wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7.  April 2014 öffentlich ausgelegt werden soll. Im Rahmen dieser Auslegung erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Geplanter Veröffentlichungstermin in der Presse ist der 27. Februar 2014.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Bebauungsplanentwurf zu und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründungen gem. § 3 Abs. 2 des BauGB (Baugesetzbuch)n der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.04.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich 7.April 2014. In dieser Zeit erfolgt auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 19, Flurstücke 238, 239, 713/31,713/32 und  713/33. (die Grenzen sind dem Bebauungsplanentwurf, der als Anlage beiliegt, zu entnehmen).

 

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um an diesem Standort eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen

B-Plan-Entwurf mit allen Anlagen zur öffentlichen Auslegung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 An der Eisenbahn (1353 KB)