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Sachverhalt:
Für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ ist gemäß § 7 der Eigenbetriebssatzung eine Betriebskommission zu bilden.
Der Betriebskommission gehören kraft ihres Amtes zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes an, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates zu wählen sind (§ 7 Abs. 2c der Eigenbetriebssatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 13.11.2012 die Personalratsmitglieder Personalratsmitglied 1: Herrn Andreas Jacobsen Personalratsmitglied 2: Herrn Daniel Mathias zu Vertretern des Personalrates gewählt.
Mit Schreiben vom 27.02.2014 teilte der Personalrat mit, dass der Personalrat in seiner Sitzung vom 25.02.2014 wegen der Erkrankung von Herrn Andreas Jacobsen, dessen Abberufung als Mitglied der Betriebskommission beschlossen hat.
Der Personalrat schlägt nun
Herrn Kurt Vollmer
als Vertreter des Personalrates (Personalratsmitglied 1) für die Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebes Rödermark“ vor. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt mit sofortiger Wirkung als Mitglied der Betriebskommission für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ den Vertreter des Personalrates
Personalratsmitglied 1: Herrn Kurt Vollmer
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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