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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“ als Mischgebiet mit Schwerpunkt auf Gewerbe. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.
Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FDP Enthaltung: FWR |
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