Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten haben. Zum 28.02.14 war über das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2013 zu berichten.
Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung für 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 1 dargestellt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2013 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann (der endgültige Jahresabschluss liegt erst Ende April vor).
Anlage 2 bildet den gesamten Konsolidierungszeitraum ab. Maßnahmen, die in 2013 nicht oder nicht vollumfänglich erreicht werden konnten, wirken sich negativ auf die Konsolidierungsergebnisse der Folgejahre aus. Maßnahmen, die ihr Ziel übererfüllt haben, wirken sich positiv aus. Alle mit dem Haushaltssichungskonzept 2014 beschlossen Ersatzmaßnahmen für die Jahre 2015 bis 2018 sind eingearbeitet.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass der Abbaupfad bis 2018 eingehalten ist. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung Finanzielle Auswirkungen:
JA/Nein
Haushaltsmittel stehen bereit bei Produkt: (HhSt.: ) Auftrag-Nummer:____________
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