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Vorlage - SPD/0233/13  

 
 
Betreff: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
24.09.2013 
17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
04.02.2014 
19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
26.09.2013 
28. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
06.02.2014 
34. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
20.03.2014 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.10.2013 
21. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
18.02.2014 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
01.04.2014 
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
18.03.2014 
20. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Das traditionelle Bild der Familie hat sich verändert. Gut organisierte sowie zuverlässige Kinder-Betreuung wird für viele Familien immer notwendiger. Betreuungsangebote gibt es immer noch nicht in ausreichender Zahl. Seit 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung.

 

Die Auswahl an Kinderkrippen und qualifizierten Tagespflegepersonen wird immer größer. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Betreuungsplätzen außerhalb der städtischen Angebotszeit. Viele Eltern entscheiden sich daher bewusst für das Angebot von Tagespflegepersonen, weil sie wieder arbeiten wollen oder müssen. Viele Eltern haben aber auch einfach nur den Wunsch nach festen Spielkameraden für das eigene Kind.

 

Es ist mittlerweile nachgewiesen, dass mehrere stabile Bindungsbeziehungen zu weiteren Erwachsenen und regelmäßigen Spielpartnern in der gleichen Altersgruppe außerhalb des Elternhauses auch eine große Entwicklungschance für das Kind darstellen. Frühzeitig werden unterschiedliche Sozialkompetenzen gefördert.

 

Die Vorteile der Tagespflege sind kleine überschaubare Gruppen von maximal 5 Kindern, die sich sehr gut kennen und zusammen halten. Die "Großen" kümmern sich um die Kleinen. Es entstehen teilweise geschwisterähnliche Beziehungen, welche gute Sozialkompetenzen fördern, in den sie selbständig kleine Meinungsverschiedenheiten gemeinsam lösen lernen. Die durchgängige Betreuung von nur einer Bezugsperson hilft den jüngeren Kindern sich schnell zu orientieren und in der Betreuung sicher und wohlzufühlen.

 

Die Tagespflegepersonen helfen den Eltern in allen Bereichen der Kinderbetreuung. Mit Ihren Leistungen sorgen sie dafür, dass berufstätigen Eltern der notwendige zeitliche Spielraum eingeräumt wird und diese das gute Gefühl haben können, dass ihre Kinder liebevoll, zuverlässig und im Sinne ihrer Erziehungsvorstellungen betreut werden. Sie leisten damit einen großen gesellschaftspolitischen Dienst an der Gemeinschaft.

Seit Anfang 2010 werden die abgebenden Eltern vom Kreis und Jugendamt des Kreises Offenbach sowie der Stadt Rödermark finanziell unterstützt.

Die Vergütung der Tagespflegepersonen beträgt derzeit ca. 3,50 € pro Stunde und Kind. Diese Bezahlung der Tagespflegepersonen ist in der Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Kreis Offenbach geregelt worden. Diese befindet sich derzeit in Überarbeitung und soll neu gefasst werden. Erste Entwürfe für eine Neufassung zeigen aber, dass möglicherwiese mehr Probleme geschaffen werden, als damit gelöst werden.

 

In Rödermark wird die Tagespflegevermittlung vom Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) wahrgenommen. Mit Stand August 2013 kann derzeit auf 14 Tagespflegepersonen zurückgegriffen werden. Insgesamt 34 Kinder werden durch diese betreut. Eltern die einen Betreuungsplatz suchen, aber auch Personen, die selbst Tagespflegeperson werden wollen, können sich an die Vermittlungsstelle des DKSB wenden.

 

Die Tagesmütter sind Tagespflegepersonen, die ein Bundesverbandszertifikat als Tagesmutter erlangen müssen. Dafür ist die Teilnahme an 160 Ausbildungsstunden, im Rahmen eines von Deutschen Jugendinstitut entwickelten Curriculums, notwendig. Voraussetzung für die Anstellung ist auch eine Pflegeerlaubnis.

 

Die Antrag stellende Fraktion möchte die enorme gesellschaftliche Leistung und persönliche Verantwortung der Tagespflegepersonen besser honoriert sehen und die Betreuungssituation in Rödermark damit - auch aus finanzieller Sicht der Stadt Rödermark selbst - verbessern und Anreize schaffen. Städte wie z.B. Neu-Isenburg, Langen, Heusenstamm oder Babenhausen haben es Rödermark schon vorgemacht.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:

 

  1. Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.

 

  1. Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.

 

  1. Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.

 

  1. Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.

 

  1. Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: