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Sachverhalt/Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2013 wurde der Magistrat beauftragt, eine konkretisierte Version der Geschäftsordnung/Haupt-satzung hinsichtlich eines Antragsrechtes für den Ausländerbeirat vorzulegen. Hierbei sollte die Ausübung des in §§ 88 Abs. 2 HGO vorgesehenen Vorschlagsrechts konkretisiert werden.
Ebenso wurde der Magistrat beauftragt, in die Geschäftsordnung die Rechte des Seniorenbeirats entsprechend der Regelungen des § 8 c HGO aufzunehmen.
Grundsätzlich hat der Ausländerbeirat gemäß § 88 Abs. 2 Satz 2 HGO ein Vorschlags-recht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Ebenso gewährt § 8 c Abs. 1 Satz 2 HGO dem Seniorenbeirat grundsätzlich Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten.
Um die geplanten Anpassungen in der „Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark „ den bereits vorhandenen Satzungsregelungen in der Hauptsatzung und in den Geschäftsordnungen des Ausländerbeirates und des Seniorenbeirates gegenüberzustellen, wurden die beigefügten Übersichten erstellt. Diese Übersichten enthalten die aktuellen und die geplanten Regelungen. Die geplanten Veränderungen wurden farblich gekennzeichnet.
Die hinsichtlich der Rechte des Ausländerbeirates geplanten Formulierungen in der „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Die Ausformulierung des Vorschlagsrechtes für den Seniorenbeirat wurde in Anlehnung an die Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vorgenommen.
Im Rahmen der geplanten Änderung der „Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark“ wurde die Gelegenheit ergriffen, diese grundlegend an die Mustersatzung anzupassen. Hierzu befindet sich eine Synopse im Anhang, in der die aktuelle Geschäftsordnung, die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung und Erläuterungen zur Anpassung an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes dargestellt werden.
Die Stadtverordneten werden ersucht, dem ebenfalls beigefügten Entwurf der Änderungssatzung zur 4. Änderung der „Geschäftsordnung der Stadtverordneten-versammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark“ zuzustimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderungsatzung zur 4. Änderung der „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark“ gemäß dem beigefügten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
- Änderungssatzung zur 4. Änderung der „Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark“ - Synopse zur geplanten Änderung der Geschäftsordnung mit Erläuterungen - Übersicht über die Regelungen zu den Befugnissen des Ausländerbeirates - Übersicht über die Regelungen zu den Befugnissen des Seniorenbeirates
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