Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Rödermark die Hessische Landgesellschaft oder eine andere Erschließungs- und Planungsgesellschaft mit der Entwicklung des Areals Kapellenstraße beauftragen kann.
Der Magistrat wird beauftragt, die für den Einsatz einer solchen Gesellschaft im Areal Kapellenstraße erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Das zu überplanende Gebiet soll das gesamte Gebiet Kapellen Str., wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen, sein
- Schwerpunktmäßig soll eine für Rödermark förderliche, gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt werden.
- Beschlussfassung über eine Veränderungssperre des derzeitigen Bebauungsplans A.11.2 „Am Friedhof“.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: