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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Schleichverkehr an der "Kipferlkreuzung" |
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SPD/0095/20 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Baugebiet zwischen Rodaustraße und Dreieichbahn |
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SPD/0132/20 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2.4.2019 zur Bahnunterführung für den PKW-Verkehr auf der Dieburger Straße |
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SPD/0133/20 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Schützenhof Urberach |
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FWR/0141/20 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Eingeschränkter Regelbetrieb an den Rödermärker Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 |
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FDP/0143/20 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Homeoffice: IT-Sicherheit und Datenschutz in Zeiten der COVID-19-Pandemie |
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FDP/0144/20 |
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Ö 3.7 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Mobilfunk-Netzabdeckung ("Funklöcher") in Rödermark - Mobilfunkpakt 2018 |
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FDP/0145/20 |
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Ö 4 |
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Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden) |
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VO/0044_1/20 |
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Ö 5 |
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Änderungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" sowie der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark" |
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VO/0108/20 |
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Ö 6 |
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220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Hessischen Rechnungshof; hier: Schlussbericht |
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VO/0118/20 |
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Ö 7 |
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Erhebung von Steuern und Benutzungsgebühren während der Gültigkeit von Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie |
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VO/0124/20 |
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Ö 8 |
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Förderung des SchillerHauses im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ab 2021 |
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VO/0125/20 |
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Ö 9 |
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Finanzierungs- und Organisationskonzept für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Offenbach |
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VO/0126/20 |
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Ö 10 |
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Beantragung von Fördergelder für die Gründung des Verwaltungsbehörden- und Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel |
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VO/0127/20 |
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Ö 10.1 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Beantragung von Fördergelder für die Gründung des Verwaltungsbehörden- und Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel |
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FWR/0127_1/20 |
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Ö 10.2 |
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Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Beantragung von Fördergeldern für die Gründung des Verwaltungsbehörden- und Ordnungsbehördenbezirks Rödermark-Messel |
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FDP/0127_2/20 |
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Ö 10.3 |
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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion FWR und der FDP-Fraktion: Beantragung von Fördergelder für die Gründung des Verwaltungsbehörden- und Ordnungsbehördenbezirk Rödermark-Messel |
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FFW/0127_3/20 |
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Ö 11 |
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Neufassung des Antrages der FDP-Fraktion: Personelle Berücksichtigung der direkt gewählten Kommunalpolitiker/-innen im Präventionsrat |
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FDP/0269_1/2020 |
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Ö 12 |
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Interfraktioneller Antrag: Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20.03.2020 über die Übertragung der Beschlussfassung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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IFA/0131_1/20 |
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Ö 13 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Schulkindbetreuung im Schuljahr 2020-2021 |
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CAL/0134/20 |
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Ö 14 |
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Neufassung des Antrages der FDP-Fraktion: Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns |
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FDP/0146_1/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermarker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von satzungsgemäßen Betreuungsgebühren freigestellt; es wird keine Gebühr erhoben. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen (Betreuungsverbot) seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis hin zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.
Für die städtische Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme genau abgerechnet respektive gemindert - zu entrichten. Für die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme genau abgerechnet respektive gemindert - zu entrichten. - Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, sofern erforderlich, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1.) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen und/oder zur Vermeidung unzumutbarer finanzieller Belastungen der Eltern erlassenen respektive geminderten Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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23.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 14 - abgelehnt |
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Herr Kruger erläutert die Neufassung des Antrags. Nach anschließenden Ausführungen durch Bürgermeister Rotter und einzelnen Stadtverordneten lässt der Stadtverordnetenvorsteher abstimmen. Beschlussvorschlag: - Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermarker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von satzungsgemäßen Betreuungsgebühren freigestellt; es wird keine Gebühr erhoben. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen (Betreuungsverbot) seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis hin zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.
Für die städtische Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme genau abgerechnet respektive gemindert - zu entrichten. Für die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme genau abgerechnet respektive gemindert - zu entrichten. - Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, sofern erforderlich, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1.) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen und/oder zur Vermeidung unzumutbarer finanzieller Belastungen der Eltern erlassenen respektive geminderten Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.
Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung:SPD (4), FDP (3) Ablehnung:CDU (13), AL/Die Grüne (10), Fraktionslos (1) Enthaltung:FWR (4)
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Ö 15 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Schaffung eines ständigen Gremiums für Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege |
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FDP/0147/20 |
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