Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Antwort des Kreisausschuss des Kreises Offenbach vom 16.03.2020 auf eine Anfrage (10.1-03 A 213) vom 09.03.2020 mit dem Titel: „Funklöcher im Kreis Offenbach“ ist zu entnehmen, dass die Stadt Rödermark „[...] im Rahmen einer ähnlich lautenden Anfrage des Landes Hessen – Hessen trade and invest [...]“vom 27.01.2020 hinsichtlich des Themas „Funklöcher“ inhaltlich geantwortet hat. Dabei wurden von der Stadt Rödermark die nachstehend näher bezeichneten „[...] Stellen mit fehlender Netzabdeckung eines oder mehrerer Mobilfunkanbieter [...]“ („Funklöcher“) aufgeführt:
Anfrage:
1. Seit wann sind der Stadt Rödermark die im vorstehenden Sachverhalt genannten „Stellen mit fehlender Netzabdeckung eines oder mehrerer Mobilfunkanbieter“ konkret bekannt? 2. Was wurde seitens der Stadt Rödermark wann und wie unternommen, um diese stellenweise fehlende Netzabdeckung („Funklöcher“) im Stadtgebiet zu beseitigen bzw. zu verbessern? 3. Wurden hinsichtlich der genannten „Stellen mit fehlender Netzabdeckung eines oder mehrerer Mobilfunkanbieter“ im Stadtgebiet Gespräche mit Mobilfunkanbietern geführt? Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 4. Werden zur Schließung der „Funklöcher“, also der im vorstehenden Sachverhalt genannten „Stellen mit fehlender Netzabdeckung eines oder mehrerer Mobilfunkanbieter“, im Rödermärker Stadtgebiet voraussichtlich neue Mobilfunkmasten benötigt? 5. Wie ist mit Blick auf die Stadt Rödermark allgemein sowie hinsichtlich einer Antragsberechtigung für Fördermittel der aktuelle Sachstand und/oder die kurz- sowie mittelfristige Aussicht betreffend den Mobilfunkpakt aus 2018 zwischen dem Bund und den Mobilfunkanbietern?
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