Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bei der Schule an den Linden überschreitet die Anmeldezahl zur Schulkindbetreuung für das neue Schuljahr 2020 / 2021 die vorhandene Kapazität.
Für einen solchen Fall gibt es den Beschluss, dass grundsätzlich die ersten 3 Jahrgangsstufen eine Betreuungszusage erhalten sollen. Kinder, die die 4. Grundschulklasse besuchen, sollen nachrücken können, wenn ein Platz frei wird. Einstimmiger Beschluss der STVV vom 18.06.2019 – Anpassung der „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und in der Schulkinderbetreuung“ sowie die dazugehörige „Kostenbeitragssatzung“ Die Grundschulbetreuung, bzw. ein Konzept hin zur Ganztagsschule wird stärker denn je nachgefragt. Neben der Berufstätigkeit der Eltern treten dabei immer mehr auch die individuellen und die gesellschaftlichen Bildungsziele in den Vordergrund. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Grundschulbetreuung mit einem Rechtsanspruch zu versehen.
Beschlussvorschlag:
Um für alle Grundschulkinder, die im neuen Schuljahr 2020/2021 eine entsprechende Betreuung benötigen, einen Platz anzubieten zu können wird Magistrat beauftragt zu prüfen und zu berichten:
Unter welchen konzeptionellen, räumlichen, personellen und finanziellen Bedingungen es möglich ist, allen Anmeldungen gerecht zu werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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