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Vorlage - VO/0126/20  

 
 
Betreff: Finanzierungs- und Organisationskonzept für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Offenbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verkehr   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
09.06.2020 
33. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
10.06.2020 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
23.06.2020 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2016 ff wurde unter Federführung der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH (kvgOF) ein Finanzierungs- und Organisationskonzept (FINORG) ausgearbeitet.

Um die Gesamtdefizite für die ÖPNV-Verkehrsleistungen der 13 kreisangehörigen Kommunen zu verteilen, wurden vier verschiedene Finanzierungsmodelle vorgestellt.

 

Der Aufsichtsrat der kvgOF hat sich gemäß Beschlussvorlage vom November 2019 für die Umsetzung des Finanzierungsmodells gemäß Variante A (inklusive Stadtbusverkehre) entschieden. Die Beschreibung der Variante A des FINORG-Konzeptes entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Die Kommunen des Kreises Offenbach wurden hierzu zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich mehrheitlich auf die Variante A des Finanzierungskonzeptes verständigt wurde.

Auch die Stadt Rödermark hat mit Beschluss vom 16.10.2017 (VO/0225/17) die Variante A des Finanzierungsmodells favorisiert (Kopie der Vorlage ist ebenfalls als Anlage beigefügt).

 

Als Ergebnis der Abstimmungen und Beschlüsse wurde mit gutachterlicher Unterstützung
ein Vertragswerk erstellt, welches die erforderlichen Vereinbarungen zusammenfasst und von allen Beteiligten gezeichnet werden muss, um seine Wirksamkeit entfalten zu können.

 

Die Stadt Rödermark ist nun aufgefordert, bis zur kommenden Aufsichtsratssitzung der kvgOF am 18. Juni 2020 die beigefügten Unterlagen einzusehen und ein Meinungsbild zur Zeichnungsfähigkeit der vorgelegten Vereinbarung herbeizuführen.

 

Darauf hinzuweisen ist, dass die öffentlich-rechtliche Finanzierungsvereinbarung gemäß Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 23.03.2020 nicht der Genehmigungspflicht nach § 26 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) unterliegt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet den vorgelegten Vertragsentwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum FINORG-Konzept.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

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Anlagen