Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kinderhorten und in der Schulkinderbetreuung“ wird auf Veranlassung durch den Fachbereich Kinder an die sich aus dem praktischen Betrieb ergebenden Anforderungen angepasst.
Die geplanten Anpassungen werden die folgenden Regelungen betreffen:
- § 4 - Regelungen zum Antrag auf Aufnahme in die Betreuung. - § 5 - Aufnahme einer Regelung zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch und Abholung. - § 9 - Regelung zur Abmeldung zum Ende des Betreuungsjahres.
Die in der dazugehörigen Kostenbeitragssatzung festgelegten Kostenbeiträge werden, entsprechend der Regelungen in der Kostenbeitragssatzung für die Betreuung in den Kindertagesstätten, für die folgenden Jahre bis 2025 um jährlich 3 % gesteigert.
Eine Synopse zu den geplanten Änderungen der Benutzungssatzung sowie die Entwürfe der Änderungssatzungen sind der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt die
- „Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 3. Änderung" und - „Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 3. Änderung"
gemäß den beigefügten Satzungsentwürfen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA Aus der geplanten Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 3% ergeben sich derzeit Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 € in einem Kalenderjahr. /He, 11.05.20 Anlagen
- Synopse zur geplanten Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark - Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 2. Änderung“ - Entwurf der Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark – 3. Änderung“
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