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Auszug - Neufassung des Antrages der FDP-Fraktion: Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns  

 
 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:40 - 22:38 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
FDP/0146_1/20 Keine Gebühr ohne Leistung - Erlass der Kita-Betreuungsgebühren während des Shutdowns (Neufassung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Kruger erläutert die Neufassung des Antrags. Nach anschließenden Ausführungen durch Bürgermeister Rotter und einzelnen Stadtverordneten lässt der Stadtverordnetenvorsteher abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Keine Gebühr ohne Leistung - die Rödermarker Eltern werden für alle nichtstattgefundenen städtischen Betreuungsleistungen während der aktuellen COVID-19-Pandemie (Corona) von der Zahlung von satzungsgemäßen Betreuungsgebühren freigestellt; es wird keine Gebühr erhoben. Dies gilt sowohl für die Zeit der kompletten Schließung der städtischen Betreuungseinrichtungen (Betreuungsverbot) seit dem 16.03.2020, als auch für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 02.06.2020 bis hin zur Wiederaufnahme des regulären und uneingeschränkten Kita-Betriebes für alle Kinder in allen städtischen Einrichtungen.

r die städtische Notbetreuung von Kindern von systemrelevanten Personengruppen sowie in Härtefällen seit dem 16.03.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme genau abgerechnet respektive gemindert - zu entrichten.

r die städtischen Betreuungsleistungen im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020 sind die satzungsgemäßen Kita-Gebühren - anteilig bzw. entsprechend anteilig nach dem konkreten Betreuungsangebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme genau abgerechnet respektive gemindert - zu entrichten.

 

  1. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, sofern erforderlich, die zur praktischen und rechtlichen Umsetzung der vorstehenden Ziffer 1.) notwendigen Satzungsänderungen, Satzungsanpassungen und/oder Satzungserweiterungen vorzubereiten und zur nächsten turnusmäßigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Land Hessen den Kommunen die aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) weggefallenen und/oder zur Vermeidung unzumutbarer finanzieller Belastungen der Eltern erlassenen respektive geminderten Betreuungsgebühren direkt erstattet bzw. entsprechende kommunale Finanzhilfen zeitnah auf den Weg bringt.

 


Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:SPD (4), FDP (3)

Ablehnung:CDU (13), AL/Die Grüne (10), Fraktionslos (1)

Enthaltung:FWR (4)