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Vorlage - VO/0125/20  

 
 
Betreff: Förderung des SchillerHauses im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ab 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Soziale Stadt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
09.06.2020 
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
10.06.2020 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
23.06.2020 
32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt/Begründung:

Das SchillerHaus ist seit dem 1.1.2017 eines von rund 100 neuen Mehrgenerationenhäusern im gleichnamigen Bundesprogramm. Durch die Aufnahme ins Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser konnte die Arbeit im SchillerHaus in den letzten 3 Jahren durch viele Angebote erweitert werden.

Besonders gut angenommen wurden unter anderem die Ausflüge für Seniorinnen und Senioren, Cafés mit Vorträgen zu verschiedenen gesundheitlichen Themen oder Literaturlesungen, der interkulturelle und generationsübergreifende Gemeinschaftsgarten auf dem Gelände der ehemaligen Helene-Lange-Schule , die offenen Treffs für Mütter und Väter mit Kindern von 0-3 Jahren, die Themenelternabende sowie die eigens auf die beiden Kindertagesstätten im Sozialraum abgestimmte Nachhaltigkeitsausbildung für Vorschulkinder und ihre Eltern. Seit Januar dieses Jahres wird in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Kita Liebigstraße eine Hebammensprechstunde für Frauen ohne Wochenbettbetreuung angeboten.

Das Bundesprogramm endet am 31.12.2020. Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist vorgesehen, auf Antrag die Förderung fortzusetzen. Schon für das Jahr 2020 wurde die jährliche Bundesförderung um 10.000 € erhöht. Diese Förderung soll zunächst auch im Jahr 2021 fortgesetzt werden, sodass mit einem Bundeszuschuss von 40.000 € in die neue Programmphase gestartet werden kann. Eine Ko-Finanzierung in Höhe von 10.000 € durch die Kommune muss weiterhin gesichert sein. Die Ko-Finanzierung wird durch die bereits eingestellten Haushaltsmittel für das SchillerHaus gewährleistet.

 

Ab 2021 setzt das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus neben Bewährtem auch auf das Motto „Miteinander – Füreinander“. Dabei sind wichtige Themen die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Förderung digitaler Kompetenzen, Förderung des Engagements sowie das Thema ökologische Nachhaltigkeit.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Rödermark betreibt auch weiterhin auf der Basis der Bundesförderung das MGH SchillerHaus. Das MGH SchillerHaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden. Auch wird das Mehrgenerationenhaus SchillerHaus weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in seinem Wirkungsgebiet (insbesondere für den Sozialraum Seewald/An den Rennwiesen und den Stadtteil Urberach) für die gesamte Projektlaufzeit (01.01.2021 bis 31.12.2028) eingebunden.

 

Die Finanzierung der bereits bestehenden sowie der neuen Projekte soll über den Bundeszuschuss (aktuell:   40.000 €/Jahr) und den Eigenanteil in Höhe von              10.000 €/Jahr erfolgen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2021 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bereit.

/He, 26.05.20

 

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Anlagen

Keine