Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Aufgrund von Paragraph 2 der zweiten Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 wurden alle Kindertagesstätten in den Kommunen ab dem 16.03.2020 zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) für die allermeisten Kinder geschlossen („Shutdown“). Am 26.05.2020 hat die Stadt Rödermark durch Schreiben („Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten in Rödermark“ – Zeichen II/4/1 Me/KI) sowie entsprechender E-Mail der Ersten Stadträtin die Eltern von Kita-Kindern darüber informiert, dass „[...] eine Öffnung der Kindertagesstätten [...] vom Land zum 02.06.2020 vorgesehen [...]“ ist. (Zwölfte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 25.05.2020 (GVBl. S. 341 ff.)) In diesem Schreiben vom 26.05.2020 werden die Eltern „[...] um kurzfristige Mitteilung des Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 [...]“ gebeten. Als Ausschlussfrist für diese geforderte Rückmeldung (d.h. Eingang per E-Mail oder Brief bei der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte) des Betreuungsbedarfes wurde den Eltern Donnerstag, der 28.05.2020, um 09:00h mitgeteil Anfrage:
1) Hält die Stadt Rödermark eine ausschließende Rückmeldefrist für die Eltern zur Meldung des individuellen Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 von Dienstag, 26.05.2020 um ca. 12:30h (Zugang des .docx-Rückmeldebogens per E-Mail) bis Donnerstag, 28.05.2020 um 09:00h für ausreichend und angemessen? 2) Wieso wurde - mit Blick auf die logischerweise („wann und nicht ob“) stattfindende Wiederaufnahme des Betreuungsbetriebs in den städtischen Kindertagesstätten - keine frühzeitige Befragung der Eltern durchgeführt, wie es zum Beispiel in Rodgau gemacht wurde? 3) Warum ist es für die Stadt Rödermark möglich, eine Online-Befragung zum Thema “Sommerferien-Programm” via Facebook zu arrangieren, aber nicht analog zum Thema „Wiedereröffnung der Kindertagesstätten“? 4) Nach welchen Bedingungen, Voraussetzungen oder Kriterien wurden die noch freien Plätze (d.h. derjenigen Kinder, die bislang nicht (not-)betreut wurden und nicht baldige Schulkinder oder Härtefälle sind) vergeben? 5) Wie viele dieser freien Plätze für den eingeschränkten Regelbetrieb standen am 28.05.2020 um 09:00h insgesamt zur Verfügung? Bitte nach Betreuungseinrichtung aufgeschlüsselt darstellen. 6) Wie vielen Kindern konnte in Rödermark nach Auswertung der Rückmeldungen der Eltern am 28.05.2020 nach 09:00h kein Betreuungsplatz im eingeschränkten Regelbetrieb zugeteilt werden? 7) Welches Konzept für die schrittweise Wiedereröffnung der Kindertagesstätten in Rödermark wurde in der Zeit seit dem „Shutdown“ der allgemeinen Betreuung Mitte März erarbeitet? 8) Was wurde in den zurückliegenden zehn Wochen seitens der Stadt Rödermark planerisch und praktisch unternommen in Bezug auf die Kinderbetreuung? 9) Wieso wurde sich betreffend die Wiederaufnahme der städtischen Kinderbetreuung nicht z.B. an dem Beispiel der Stadt Rodgau (alle Kinder rhythmisiert 2 Tage/6 Std) orientiert? 10) Ist die Entscheidung, nicht alle Kinder gleichermaßen zumindest tage- oder wochenweise zu betreuen, mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar? Ist diese Regelung aus Sicht der Stadt juristisch hieb- und stichfest? Gab oder gibt es hierzu bereits entsprechende Beschwerden oder rechtliche Schritte von Eltern? 11) Ist geplant, die Elternbefragung („Erklärung über den Betreuungsbedarf“) betreffend den individuellen Betreuungsbedarf monatsweise zu wiederholen, bis der eingeschränkte Regelbetrieb wieder in den kompletten Regelbetrieb überführt werden kann? Werden dabei jeweils alle Betreuungsplätze monatsweise wieder komplett neu vergeben bzw. zugeteilt? 12) Wäre es möglich, einen Notbetreuungsplatz für den Monat Juli auszusetzen (z.B. wegen Urlaub oder Ferien) und den entsprechenden Platz in diesem Monat jemand anderem zu überlassen, der Betreuungsbedarf hat? Würden für diesen Monat dann auch die Gebühren ausgesetzt werden und bekäme man den ursprünglichen Notbetreuungsplatz dann ab August nahtlos wieder? 13) Wie starr hält die Stadt Rödermark an der Empfehlung der Hessischen Landesregierung fest, die Gruppengrößen auf 50 % der ursprünglichen Gruppengröße zu beschränken? Sind hier Ausnahmen bei Härtefällen für die Stadt denkbar? Wenn ja, unter welchen Umständen? 14) Wieso gelten für alle städtischen Kindergärten in Rödermark die gleichen Regelungen? Weshalb wurde (anscheinend) nicht individuell für jede Einrichtung geprüft, wie viele Kinder konkret unter Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen aufgenommen und betreut werden könn(t)en? 15) Weshalb können freie Träger, bei 100 % Personalsituation, für alle Kinder öffnen und städtische Einrichtung, bei denen die Personalsituation identisch ist, nicht? 16) Wie viele Personen des städtischen Betreuungs- und Erziehungspersonals sind aktuell freigestellt, weil sie selbst zu den Corona-Risikogruppen gehören und sich der Ansteckungsgefahr in den Kitas nicht aussetzen können? Wie gestaltet die Stadt Rödermark als Arbeitgeberin das entsprechende Freistellungsverfahren rechtlich, praktisch und zeitlich für das betroffene Kita-Personal? 17) Was unternimmt die Stadt Rödermark in der aktuellen Situation konkret, um den Personalmangel innerhalb der Kindergärten zu verbessern? Was wird hier mit Blick auf die Zukunft dezidiert unternommen, um dauerhaft wieder mehr Kinder in den Einrichtungen aufnehmen zu können? 18) Wie werden die Zeiten ausweislich des Rückmeldebogens vom 26.05.2020 zum eingeschränkten Regelbetrieb für den Monat Juni mit den Gebühren verrechnet? Augenscheinlich wird hierbei ein ⅔ Platz (regulär 6 Betreuungsstunden) zeitlich mit einem Ganztagsplatz (regulär eigentlich 8 Betreuungsstunden - nun laut Rückmeldebogen 6 Betreuungsstunden) gleichgesetzt? 19) Wann werden alle Kinder voraussichtlich wieder die Möglichkeit haben, in die Kita gehen zu können?
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