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Sachverhalt/Begründung:
Durch Magistratsbeschluss vom 17.12.2019 wurde die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk (§ 85 HSOG) zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel beschlossen. Die gesetzliche Grundlage ist der § 85 des HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wird die Einrichtung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks mit Fördergeldern i.H.v. 50.000 € (5 x 10.000 € für 5 Jahre) durch das Land Hessen unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass beide Kommunen eine Ersparnis in Höhe von mindestens 15 % ihrer Aufwendungen der laufenden Verwaltung, in den einzelnen Maßnahmen nach Hundeverordnung, Überwachung Gaststätten und Spielhallen usw., nachweisen können und dass der Bezirk mindestens 5 Jahre Bestand hat.
Nachdem ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen erfüllt werden können und das Regierungspräsidium die Zustimmung zur Bezuschussung signalisiert hat, ist gemäß Förderrichtlinien des Landes ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Für den Verwaltungsbehördenbezirk erhält die Stadt Rödermark von der Gemeinde Messel eine jährliche Zahlung von 27.244,80 € - Kostenfaktor einer Halbtagskraft nach EG 9 aus der Personalkostentabelle des Landes Hessen vom 08.05.2017 inkl. der Büroausstattung.
Die Erträge aus dem Ordnungsbehördenbezirk (Verwarngelder, Bußgelder usw.) und die Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten) werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Hauptwohnsitze) zueinander aufgeteilt, aktuell im Verhältnis 87,3 % Anteil Rödermark (28.071 Hauptwohnsitze), 12,7 % Anteil Messel (4.090 Hauptwohnsitze zum 31.12.2018).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den gemeinsamen Verwaltungs-und Ordnungsbehördenbezirk im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel. Der Magistrat wird beauftragt Fördergelder zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Die Stadt Rödermark erhält Erstattungen in Höhe von 27.244,80 € für eine Halbtagskraft. Inwieweit sich die Erträge für Verwarn- und Bußgelder verändern hängt von den Fallzahlen ab und kann derzeit nicht beziffert werden. /Bt, He, 27.05.20
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