Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In der Zeit vom 30. August 2018 bis zum 8. April 2020 fand die 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes statt. Der Prüfungszeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2018. In diese Prüfung wurden insgesamt vierzehn hessische Städte einbezogen: Bad Hersfeld, Bad Homburg v.d.H., Bad Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau, Hofheim/Ts., Kassel, Marburg, Neu-Isenburg, Rüsselsheim, Wiesbaden und Rödermark. Zwar gehört die Stadt Rödermark nicht zu den vierzehn großen hessischen Kommunen, wurde aber aufgrund ihres relativ hohen Kulturetats (einzig bedingt durch die überdurchschnittlichen Gebäude- und Betriebskosten) mit aufgenommen. Folgende Aspekte sollten in die Prüfung einbezogen werden: - Kulturförderung - Sponsoring, Zuwendungen und Verwendungsnachweise, - Prozesse - Controlling und kulturelle Zusammenarbeit - Online-Befragung Von Anfang an waren in die Prüfung seitens der Stadt Rödermark eingebunden: Bürgermeister, Erster Stadtrat/Erste Stadträtin, Fachbereich 1, Fachbereich 2 und das Rechnungsprüfungsamt sowie federführend der Fachbereich 5. Mit der Wahrnehmung der Prüfung wurde durch den Rechnungshof die Fa. Kienbaum Consultants International GmbH in Düsseldorf beauftragt. Der Schlussbericht über die 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" ist gemäß der Weisung des Hessischen Rechnungshofes möglichst zeitnah der Stadtverordnetenversammlung bekanntzugeben sowie mindestens je ein Exemplar jeder Fraktion in Kopie auszuhändigen (Eingang der pdf-Datei: 21.04.2020), was hiermit geschieht. Zum Inhalt des 70-seitigen Berichts führt die Verwaltung aus, dass für die Stadt Rödermark keine gravierenden Mängel festgestellt wurden, was auch daran festzumachen ist, dass keinerlei Umsetzungsmaßnahmen auferlegt wurden. Es wurde form- und fehlerfreie Arbeit bescheinigt und der Rechnungshof sieht Rödermark im Vergleich der vierzehn einbezogenen Kommunen gut aufgestellt. Der Hessische Rechnungshof empfiehlt lediglich sieben Punkte, deren Realisierung im Ermessen der Stadt liegt. Diese wären: 1.Selbstfinanzierungsquote verbessern (S. 11 Z. 5 und S. 22 Z. 10) 2.Die vorhandene Berichterstattung über Kennzahlen im Haushalt weiter entwickeln (S. 14 Z. 5 u. 10 sowie S. 55 Z. 5) 3.Entwicklung der Ertragssteigerung vorantreiben (S. 35 Z. 10) 4.Positive Tendenz der kulturellen Veranstaltungen weiter entwickeln (S. 38 Z. 5) 5.Outputorientierte Kennzahlen zur Steuerung heranziehen (S. 53 Z. 15) 6.Dokumentation und schriftliche Berichterstattung über das abgelaufene Spieljahr sowie für die geplanten Aktivitäten des Folgejahres (S. 53 Z. 30) 7.Aufbau eines kaufmännischen Obligos (S. 53 Z. 40) Die Verwaltung wird dem Magistrat in einer gesonderten Vorlage die Umsetzung dieser Empfehlungen zur Beschlussfassung vorlegen, der Magistrat wird alsdann über das Ergebnis in der Stadtverordnetenversammlung berichten. Der Hessische Rechnungshof bittet bis zum 25. September 2020 um einen Bericht darüber, inwieweit die Stadt Rödermark beabsichtigt, die Empfehlungen des Schlussberichtes umzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird um Kenntnisnahme des Schlussberichtes über die 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes gebeten. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht über die 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen 2
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