Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Diversen Presseverlautbarungen (z.B. Offenbach Post vom 15.04.2020) war zu entnehmen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona) seit Ende März 2020 eine Vielzahl an Arbeitsplätzen der Rödermärker Verwaltung peu à peu ins Homeoffice verlagert bzw. ausgelagert wurden. Angesichts der gegenwärtigen Pandemiesituation war und ist dies auch absolut richtig und nachvollziehbar. Allerdings bringt das Arbeiten von zuhause aus auch mehrerlei Herausforderungen und Risiken auf verschiedenen Ebenen mit sich, die im Vorfeld klar geregelt bzw. organisiert sein müssen. Neben der Beschaffung und adäquaten Ausstattung der mobilen Heimarbeitsplätze spielt auch die (Daten-)Sicherheit eine ganz wesentliche Rolle, da hier vielfach - gerade bei der Arbeit einer öffentlichen Verwaltung - mit personenbezogenen sowie sensiblen Daten gearbeitet wird und der Zugriff von außerhalb auf die städtische Systeme stattfindet. Anfrage:
1. Wie viele Arbeitsplätze der Rödermärker Verwaltung konnten angesichts der COVID-19-Pandemie (Corona) insgesamt in Heimarbeitsplätze für Mitarbeiter/-innen der Stadt überführt werden und wie viele sind es aktuell noch zum Stichtag 02.06.2020? 2. Wurden vor dem Hintergrund der Heimarbeit (Homeoffice) entsprechende neue technische Gerätschaften angeschafft? Wenn ja, welche, wie viele und wie hoch waren die Kosten hierfür? 3. Ist sichergestellt, dass die mobilen Arbeitsplätze bzw. Heimarbeitsplätze stets mit der neusten Software ausgerüstet sind - speziell hierbei mit Blick auf aktuelle Anti-Viren Software und die neusten Sicherheitspakete für das jeweilige Betriebssystem? 4. Darf im Homeoffice nur diejenige IT-Hardware genutzt werden, die von der Stadt zur Verfügung gestellt wurde, oder sind auch private Endgeräte einsetzbar? Wie ist hier die Regelung? 5. Wie wird aus dem Homeoffice auf das städtische System zugegriffen und welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen wurden ergriffen, um einen sicheren End-to-End Datenaustausch zu gewährleisten? Mit welchem Tool wird dies sichergestellt und wie administriert? 6. Wie ist sichergestellt, dass ein Zugriff auf die mobilen Arbeitsplätze keinem unbefugten Dritten möglich ist (Passwort, biometrische Sicherungen, wegschließen von Dokumenten/Laptop, usw.)? 7. Wurden die städtischen Mitarbeiter über gesetzliche Regelungen sowie aktuelle Verordnungen (z.B. EU-DSGVO & BDSG-neu) in der jeweils gültigen Fassung aktenkundig unterrichtet? 8. Wurde eine entsprechende Richtlinie an die Mitarbeiter ausgegeben mit dem Ziel der jederzeitigen Einhaltung der Datenschutzvereinbarung?
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