Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass der Magistrat ohne Abstimmung bzw. Einbindung sowie ohne Information der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 17.12.2019 dieGründung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk (§ 85 HSOG) zwischen derStadt Rödermark und der Gemeinde Messel beschlossen und den entsprechenden Vertrag mit derGemeinde Messel bereits Ende Januar 2020 öffentlichkeitswirksam 1, 2 unterschrieben und besiegelt hat.
Der Magistrat wird beauftragt, die Fördergelder des Landes Hessen für die Einrichtung des gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks i.H.v. 50.000 € (5x 10.000 für 5 Jahre) vollumfänglich zu beantragen.
Der Magistrat wird beauftragt, spätestens ein Jahr nach Gründung des gemeinsamen Verwaltungs- undOrdnungsbehördenbezirks zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel erstmalig (sowiedann regelmäßig folgend) über diese interkommunale Zusammenarbeit in praktischer, finanzieller,rechtlicher und personeller Hinsicht im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich zu berichten.