Anfrage:
1) Weshalb wurden nur in einem Teilbereich (Einmündung der Stralsunder Straße bis zur Einmündung der Pilsener Straße) des gemäß der eindeutigen Halteverbots-Beschilderung eigentlich vorgesehen gesamten Straßenabschnittes (Einmündung der Babenhäuser Straße bis zur Einmündung der Pilsener Straße) Markierungsarbeiten am Breidertring vorgenommen?
2) Weshalb wurden im Bereich von der Einmündung der Stralsunder Straße bis zur Einmündung der Tilsiter Straße auf der südöstlichen Straßenseite des Breidertring Längsparkbuchten statt (wie zuvor und sehr viel platzökonomischer) Schrägparkbuchen markiert?