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Tagesordnung - 35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark  
SPD/0233/13  
Ö 4  
Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Gebühren Kinderbetreuung (Haushaltsantrag)  
FWR/0061/14  
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014  
CAL/0080/14  
Ö 6  
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 31 "An der Kapellenstraße" in Rödermark/Ober-Roden  
VO/0066/14  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.

 


Flur

Flurstück


Lagebezeichnung


Fläche[m²]

7

4/1

Beim Friedhof

334,00 

7

4/2

Kapellenstraße

414,00 

7

4/4

Kapellenstraße 3

2011,00 

7

5/2

Kapellenstraße 5

3954,00 

7

6/1

Kapellenstraße 7

1887,00 

7

7

Kapellenstraße 7

1070,00 

7

8

Kapellenstraße 7

1181,00 

7

9

Unter den lichten Bäumen

1922,00 

7

10

Unter den lichten Bäumen

1285,00 

7

11

Unter den lichten Bäumen

897,00 

7

165/1

Kapellenstraße 7

355,00 

7

165/2

Unter den lichten Bäumen

139,00 

7

166

Unter den lichten Bäumen

490,00 

7

193

Unter den lichten Bäumen

498,00 

7

279

Unter den lichten Bäumen

594,00 

7

280

Beim Kirchhof

574,00 

 

 

Summe

17.605,00

 

Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    19.03.2014 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.

 


Flur

Flurstück


Lagebezeichnung


Fläche[m²]

7

4/1

Beim Friedhof

334,00 

7

4/2

Kapellenstraße

414,00 

7

4/4

Kapellenstraße 3

2011,00 

7

5/2

Kapellenstraße 5

3954,00 

7

6/1

Kapellenstraße 7

1887,00 

7

7

Kapellenstraße 7

1070,00 

7

8

Kapellenstraße 7

1181,00 

7

9

Unter den lichten Bäumen

1922,00 

7

10

Unter den lichten Bäumen

1285,00 

7

11

Unter den lichten Bäumen

897,00 

7

165/1

Kapellenstraße 7

355,00 

7

165/2

Unter den lichten Bäumen

139,00 

7

166

Unter den lichten Bäumen

490,00 

7

193

Unter den lichten Bäumen

498,00 

7

279

Unter den lichten Bäumen

594,00 

7

280

Beim Kirchhof

574,00 

 

 

Summe

17.605,00

 

Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              -

Enthaltung:              FDP

   
    20.03.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.

 


Flur

Flurstück


Lagebezeichnung


Fläche[m²]

7

4/1

Beim Friedhof

334,00 

7

4/2

Kapellenstraße

414,00 

7

4/4

Kapellenstraße 3

2011,00 

7

5/2

Kapellenstraße 5

3954,00 

7

6/1

Kapellenstraße 7

1887,00 

7

7

Kapellenstraße 7

1070,00 

7

8

Kapellenstraße 7

1181,00 

7

9

Unter den lichten Bäumen

1922,00 

7

10

Unter den lichten Bäumen

1285,00 

7

11

Unter den lichten Bäumen

897,00 

7

165/1

Kapellenstraße 7

355,00 

7

165/2

Unter den lichten Bäumen

139,00 

7

166

Unter den lichten Bäumen

490,00 

7

193

Unter den lichten Bäumen

498,00 

7

279

Unter den lichten Bäumen

594,00 

7

280

Beim Kirchhof

574,00 

 

 

Summe

17.605,00

 

Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.

   
    01.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Aufstellung des Bebauungsplanes „A31 An der Kapellenstraße“ als Mischgebiet mit Schwerpunkt auf Gewerbe. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ober-Roden.

 


Flur

Flurstück


Lagebezeichnung


Fläche[m²]

7

4/1

Beim Friedhof

334,00 

7

4/2

Kapellenstraße

414,00 

7

4/4

Kapellenstraße 3

2011,00 

7

5/2

Kapellenstraße 5

3954,00 

7

6/1

Kapellenstraße 7

1887,00 

7

7

Kapellenstraße 7

1070,00 

7

8

Kapellenstraße 7

1181,00 

7

9

Unter den lichten Bäumen

1922,00 

7

10

Unter den lichten Bäumen

1285,00 

7

11

Unter den lichten Bäumen

897,00 

7

165/1

Kapellenstraße 7

355,00 

7

165/2

Unter den lichten Bäumen

139,00 

7

166

Unter den lichten Bäumen

490,00 

7

193

Unter den lichten Bäumen

498,00 

7

279

Unter den lichten Bäumen

594,00 

7

280

Beim Kirchhof

574,00 

 

 

Summe

17.605,00

 

Die Abgrenzung kann aus der nachfolgenden Karte (Anlage) entnommen werden.

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              FWR

Ö 7  
Erlass einer Veränderungssperre für das zu Gebiet des Bebauungsplans A31 "An der Kapellenstraße" im Stadtteil Ober-Roden  
Enthält Anlagen
VO/0069/14  
Ö 8  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0044/14  
Ö 9  
Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 269, Otto-Lilienthal-Straße 4 mit 2.386 qm  
VO/0046/14  
Ö 10  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 265, Otto-Lilienthal-Straße 8  
VO/0064/14  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen
VO/0050/14  
Ö 12     (nichtöffentlich)      
Ö 13  
Verkauf der Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 587/7 und 587/8, Odenwaldstraße 40, insg. 4.608 qm
VO/0057/14  
Ö 14  
Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel  
VO/0070/14  
Ö 15  
Entschuldungsfonds Jahresbericht 2013  
Enthält Anlagen
VO/0073/14  
Ö 16  
Wahl eines Mitgliedes des Personalrates für die Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0075/14  
Ö 17  
Antrag der SPD-Fraktion: Rettet die Waldwiesenzüge  
SPD/0077/14  
Ö 18  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Revitalisierung des ehemaligen "Perlite Areals" in Urberach  
CAL/0081/14  
Ö 19  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 20  
Mitteilungen und Anfragen