Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In Rödermark besteht ein gutes Angebot für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr. Die FWR unterstützen im Grundsatz die Bemühungen der Stadt Rödermark, den Bürgern ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung zu stellen und dies auch weiter auszubauen um Chancengleichheit und bestmögliche Förderung der Kinder zu gewährleisten. Die ordentlichen Aufwendungen für die Kinderbetreuung insgesamt sind im Haushaltsplan 2014 mit € 10,702 Mio. angesetzt (= +€ 1,857 Mio. oder +21,0% gegen Ergebnis 2012). Die von den Eltern zu zahlenden Betreuungsgebühren (Plan 2014 € 1,516 Mio.) decken die Planaufwendungen nur zu einem extrem geringen Grad (ca. 14,7%) ab. Dies obwohl 2013 die Betreuungsgebühren zum ersten Mal seit vielen Jahren erhöht wurden. Die FWR haben dem zugestimmt obwohl eine erwünschte soziale Komponente nicht einbezogen wurde. Trotz dieser Anpassung stieg das Defizit im Teilergebnishaushalt 4.1im HH 2014 gegenüber dem Ergebnis 2012 um1,304 Mio. (ca.+19%). Der durch das Produkt Kinderbetreuung verursachte Fehlbetrag ist höher als das im Haushaltsplan 2014 insgesamt ausgewiesene Defizit (!). Es ist in hohem Maße unsozial, dass man den heute gut betreuten Kindern eine schwere Schuldenlast für ihre Zukunft aufbürdet, zum Vorteil der jetzigen Elterngeneration. Es wäre unredlich, die Kinder von heute als den Wohlstand von morgen zu bezeichnen, ohne die gleichzeitige Bereitschaft für die Realisierung dieser Aussage heute angemessene Beiträge zu leisten. Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass die Eltern sich angemessen an den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder beteiligen. Die Gebühren sollten künftig regelmäßig angepasst werden. Dies sollte aber nicht durch eine feste prozentuale jährliche Anhebung erfolgen, weil dies zu weiteren Ausgabe-erhöhungen verleitet aber keinen Anreiz zu Einsparungen in sich birgt. Vielmehr sollen sich die Gebühren an einem Beitrag zu den jeweiligen gesamten Aufwendungen orientieren. Bei der Festlegung der Gebühren sollte künftig eine soziale Komponente Berücksichtigung finden.
Beschlussvorschlag:
1) Die Gebühren für alle Formen der städtischen Kinderbetreuung (Krabbelgruppe, Kindergarten, Schulkinderbetreuung) werden so festgelegt, dass der Kostenbeteiligungsgrad der Eltern für den Teilergebnishaushalt 4.1 Kinder, der für den HH 2014 ca. 15% beträgt, in den Jahren 2015 – 2019 um jeweils 1%-Punkt auf max. 20% gesteigert wird. Eine Reduzierung der Aufwendungen würde Gebührensteigerungen abmildern oder ganz vermeiden,.
2) Soweit Eltern oder Alleinerziehende sich nicht in der Lage sehen, die sich so ergebenden Gebühren aufzubringen, kann im Einzelfall auf Antrag der monatlich zu entrichtende Betrag auf 1% des Jahresbruttoeinkommens der Unterhaltspflichtigen gemäß der vorzulegenden Steuererklärung des Vorjahres, mindestens aber auf die derzeit von den betreffenden Personen zu entrichtenden Gebührensätze begrenzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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