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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014  

 
 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
CAL/0080/14 Bauleitplanung Kapellenstraße, geänderte Fassung des Antrages vom 26.01.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
 
Beschluss


Die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 werden gemeinsam aufgerufen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Rödermark die Hessische Landgesellschaft oder eine andere Erschließungs- und Planungsgesellschaft mit der Entwicklung des Areals Kapellenstraße beauftragen kann.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die für den Einsatz einer solchen Gesellschaft im Areal Kapellenstraße erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

Es gelten folgende Grundsätze:

 

  • Das zu überplanende Gebiet soll zunächst der Geltungsbereich des derzeitigen Bebauungsplans A.11.2 „Am Friedhof“ sein.

 

  • Es soll weiter untersuchen und geprüft werden, ob diese räumliche Abgrenzung zweckmäßig ist oder einer Veränderung bedarf.

 

  • Schwerpunktmäßig soll eine gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt werden.

 

  • glichkeiten für besondere Wohnformen ( Mehrgenerationenhaus ), für eine Großche sowie für eine Nutzung durch Vereine sollen in die Prüfung einbezogen werden.

 

  • Beschlussfassung über eine Veränderungssperre. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Nutzung des ehemaligen Paramount-Park als Shisha-Bar den Überlegungen der Stadtverordnetenversammlung für eine weitere Entwicklung des Areals widerspricht.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.