Die Tagesordnungspunkte 5 bis 7 werden gemeinsam aufgerufen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Stadt Rödermark die Hessische Landgesellschaft oder eine andere Erschließungs- und Planungsgesellschaft mit der Entwicklung des Areals Kapellenstraße beauftragen kann.
Der Magistrat wird beauftragt, die für den Einsatz einer solchen Gesellschaft im Areal Kapellenstraße erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Das zu überplanende Gebiet soll zunächst der Geltungsbereich des derzeitigen Bebauungsplans A.11.2 „Am Friedhof“ sein.
- Es soll weiter untersuchen und geprüft werden, ob diese räumliche Abgrenzung zweckmäßig ist oder einer Veränderung bedarf.
- Schwerpunktmäßig soll eine gewerbliche Nutzung zu Grunde gelegt werden.
- Möglichkeiten für besondere Wohnformen ( Mehrgenerationenhaus ), für eine Großküche sowie für eine Nutzung durch Vereine sollen in die Prüfung einbezogen werden.
- Beschlussfassung über eine Veränderungssperre. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Nutzung des ehemaligen Paramount-Park als Shisha-Bar den Überlegungen der Stadtverordnetenversammlung für eine weitere Entwicklung des Areals widerspricht.
Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.