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Auszug - Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark  

 
 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
SPD/0233/13 Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:

 

  1. Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.

 

  1. Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.

 

  1. Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.

 

  1. Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.

 

  1. Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.

 

 

Über den Antrag wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beraten. Er verbleibt im Geschäftsgang.