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Auszug - Aufstellungsbeschluss Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen  

 
 
35. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0050/14 Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes A 29 "Westlich des Bahnhofs" in Rödermark/Ober-Roden, im Bereich der ehemaligen Firma Hitzel & Beck und der angrenzenden Flächen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 Ha 610-102
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 werden gemeinsam aufgerufen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.

 

Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5.
 

Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.                                                                     

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

 

Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht.