Bürgerinformationssystem
Die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 werden gemeinsam aufgerufen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl I S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Fa. Hitzel & Beck sowie für die Odenwaldstraße 40 und 40A.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 29 „Westlich des Bahnhofs“.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ober-Roden, Flur 19 Flurstücke 587/7; 587/8; 587/9; 588/47; 584 und 587/5. Der Geltungsbereich ist auch auf der nachfolgenden Skizze dargestellt.
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, insbesondere im Hinblick auf den gegenüberliegenden Gewerbebetrieb, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Ziel ist es, Wohn- und Gewerbegebietsflächen (Mischgebiet) zu entwickeln.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
Eine Beschlussempfehlung erfolgt nicht. |
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