Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, zur Stabilisierung der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areale im Breidert folgende Änderungen:
1.Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist.
2.
Der Magistrat wird beauftragt, dass entsprechend notwendige Verfahren in die Wege zu leiten und zügig zum Abschluss zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
26.01.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing
Ö 8 - (offen)
Der Antrag soll im Bauausschuss behandelt werden
Der Antrag soll im Bauausschuss
behandelt werden.
28.01.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10.2 - (offen)
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
02.02.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10.2 - (offen)
Es besteht noch Beratungsbedarf innerhalb der SPD-Fraktion
Es besteht noch Beratungsbedarf innerhalb der SPD-Fraktion.
Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
09.02.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 14.2 - zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10
Der Tagesordnungspunkt wird in
der Fortsetzung der Sitzung am 10.02.2010 behandelt.
Die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Rödermark beschließt, zur Stabilisierung der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areale im Breidert folgende
Änderungen:
Änderung der B-Pläne gemäß §
1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist.
Änderung der B-Pläne gemäß §
1 Absatz 5 BauNVO, dass die ausnahmsweise Nutzung für eine Tankstelle in Zukunft nicht mehr
möglich ist.
– wird gestrichen -
Der Magistrat wird beauftragt,
dass entsprechend notwendige Verfahren in die Wege zu leiten und zügig zum
Abschluss zu bringen.
10.02.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 12 - zurückgestellt
10.03.2010 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 4.2 - zur Kenntnis genommen
Es erfolgt keine Beschlussfassung, da noch Beratungsbedarf besteht
Es erfolgt keine Empfehlung, da noch Beratungsbedarf besteht.
11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 2.2 - zur Kenntnis genommen
22.03.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
Als letztes wird über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion, der den folgenden Wortlaut hat, abgestimmt:
Als letztes wird über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion, der den folgenden Wortlaut hat, abgestimmt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, zur Stabilisierung der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areale im Breidert folgende Änderungen:
1.Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist.
Der Magistrat wird beauftragt, das entsprechend notwendige Verfahren in die Wege zu leiten und zügig zum Abschluss zu bringen.