Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10
Der Tagesordnungspunkt wird in
der Fortsetzung der Sitzung am 10.02.2010 behandelt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, die
Hauptsatzung vom 22.06.1993
in der derzeit gültigen Fassung in § 4 Magistrat, Ziffer (2), 1. Satz, wie
folgt zu ändern.