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Auszug - Änderung des Bebauungsplans A 41 "Rödermarkring III" - Errichtung einer Biogasanlage -  

 
 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 09.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0006/10 Änderung des Bebauungsplans A 41 "Rödermarkring III"
- Errichtung einer Biogasanlage -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\ A 41.1
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Über den Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss gefasst

Über den Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den dazu ergangenen Änderungen (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet an der Kompostierungsanlage südlich der Kapellestraße.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“.

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke

Gemarkung Ober-Roden Flur 4 Flurstücke 1/1, 1/2 und 183 sowie

Gemarkung Messenhausen Flur 1 Flurstücke 159 tlw. und 160.

 

Sollten sich Änderungen des Geltungsbereiches als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer entsprechenden Fläche für die Errichtung einer Biogasanlage.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:                      /

Enthaltung:                      /