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Sachverhalt/Begründung: Seit geraumer Zeit wird über die Errichtung einer Biogasanlage verhandelt. Nach eingehenden Erörterungen über einen möglichen Standort wurde erkannt, dass die Errichtung einer solchen Anlage südlich angrenzend an die Kompostierungsanlage an der Kapellenstraße sinnvoll ist. In der Standortdiskussion waren darüber hinaus sowohl Flächen an der Kläranlage, im Bereich Rollwald und auf der Bulau. Der Bereich an der Kapellenstraße wird als der am besten geeignete angesehen. Im Rahmen der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans beschloss der Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur, beim Planungsverband anzuregen, diesen Bereich als Sonderbaufläche - erneuerbare Energien – auszuweisen. Nach Rücksprache beim Planungsverband ist festzustellen, dass aus Sicht des Verbandes keine Bedenken gegen eine solche Ausweisung und weiterhin auch keine Bedenken, in einem Parallelverfahren einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen, bestehen. Die Fläche an der Kapellenstraße legt im Geltungsbereich des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ und ist als „Private Grünfläche – Grünland mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Gewässer“ festgesetzt. Es wird empfohlen, für den betreffenden Bereich parallel zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans einen neuen Bebauungsplan zu erstellen und damit bereichbezogen den Bebauungsplan A 41 „Rödermarkring III“ zu ersetzen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den dazu ergangenen Änderungen (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet an der Kompostierungsanlage südlich der Kapellestraße. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“. Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 4 Flurstücke 1/1, 1/2 und 183 sowie Gemarkung Messenhausen Flur 1 Flurstücke 159 tlw. und 160. Sollten sich Änderungen des Geltungsbereiches als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie einer entsprechenden Fläche für die Errichtung einer Biogasanlage. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Lageplan |
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