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Vorlage - ALG/0025/10  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A 56 "Steckengarten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag AL/Die Grünen
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
27.01.2010 
35. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
10.03.2010 
35. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.01.2010 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
02.02.2010 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
11.03.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.02.2010 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
10.02.2010 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, Fortsetzung der Sitzung vom 9.02.2010 zurückgestellt     
22.03.2010 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
23.03.2010 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (Fortsetzung) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

In ihrer Sitzung am 02.09.2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen „Zum Steckengarten“ und „Zum Herrnacker“ entlang der jetzigen Siedlungsgrenze beschlossen. Gegen diesen Aufstellungsbeschluss hat der Bürgermeister Widerspruch eingelegt. Die Zurückweisung dieses Widerspruches wurde vom Bürgermeister am 07.10.2008 beanstandet. Gegen diese Beanstandung erhob die Stadtverordnetenversammlung Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung zieht die am 11.11.2008 beschlossene Anfechtungsklage gegen die Beanstandung des Bürgermeisters vom 07.10.2008 zurück.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltun