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Vorlage - CUS/0035/10  

 
 
Betreff: Haushalt 2011 (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.02.2010 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.02.2010 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
10.02.2010 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, Fortsetzung der Sitzung vom 9.02.2010 geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadt Rödermark befindet sich in einer angespannten Haushaltssituation. Die Erträge sind rückläufig. Die Aufwendungen höher als die Erträge. Haushaltsdefizite sind daher auch in den Folgejahren abzusehen.

 

SPD und CDU möchten mit ihrem Antrag frühzeitig die Weichen für eine Haushaltsdebatte 2011 stellen. Hierzu wurden im Antrag die Parameter festgelegt, unter welchen Szenarien der Magistrat die Haushaltsplanung für 2011 angehen möge.

 

Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass mit einem solchen Prozess, eine bessere und frühzeitige Meinungsbildung im Parlament erfolgen kann. Die bisherigen Prozesse sind unseres Erachtens nicht dazu geeignet, in einem derartigen Umfeld und damit verbundenen zeitlichen Vorgaben angemessen zu reagieren und zu deba

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest; dass die derzeitige Haushaltssituation eine frühzeitige Planung für das Haushaltsjahr 2011 erforderlich macht.

 

  1. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird daher beauftragt, nachfolgende Parameter bei der Planung des Haushaltsjahr 2011 zu berücksichtigen:

 

a)     Im Haushalt 2011 ist eine Nettoneuverschuldung der Stadt Rödermark       auszuschließen.

 

b)     Ausgenommen von Buchstabe a) können und sollen bereits begonnene Investitionen im Jahre 2010 zu Ende geführt werden.

 

c)     Sämtliche Steueransätze für Gemeindesteuern bleiben unverändert auf dem Niveau von 2010 bestehen.

 

d)    Die Personalkosten sind inkl. der Altersversorgung auf dem Niveau von 2010 festzuschreiben. Änderungen sind möglich, wenn durch gesetzliche Regelungen Leistungsstandards erhöht werden. Sollte das Personalentwicklungskonzept andere Entscheidungen notwendig machen, ist dieses entsprechend zu berücksichtigen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind jedoch auszuschließen.

 

e)     Bei den Sach- und Materialkosten sind in allen Bereichen 5% einzusparen.

 

f)      Hinsichtlich der Gebührenhaushalte sind Gespräche mit umliegenden Kommunen zu führen, wie diese ggf. moderat und kostendeckend angepasst werden können.

 

g)     Es ist durch den Magistrat zu prüfen und darzustellen, welche Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Standortmarketing in Zukunft bestehen. Sämtliche Handlungsfelder sind im Einzelnen darzustellen und insbesondere die spezifischen Gegebenheiten in Rödermark zu bewerten. Des Weiteren sind in einer vergleichenden Untersuchung die verschiedenen Organisationsformen, die für eine Wirtschaftsförderung denkbar sind, darzustellen.

 

h)     Im Bezug auf den Verkauf der städtischen Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft realisierbar ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine erste Beratung zu den o.g. Vorgaben im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.

 

Dabei sind dem Ausschuss auch die konkreten Halbjahresergebnisse des Haushaltesjahres 2010 und eine Prognose für das Ende des Haushaltsjahres 2010 darzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: