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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, zur Stabilisierung der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Areale im Breidert folgende Änderungen:
1. Änderung der B-Pläne gemäß § 1 Absatz 5 BauNVO, dass eine Nutzung für Schank- und Speisewirtschaften in Zukunft nur ausnahmsweise möglich ist.
2.
Der Magistrat wird beauftragt, dass entsprechend notwendige Verfahren in die Wege zu leiten und zügig zum Abschluss zu bringen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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