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Beschlussvorschlag des Magistrats: 1. Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt den folgenden Entwurf des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes mit
Stand November 2008 zur Kenntnis und beauftragt den Magistrat mit einer
Fortschreibung auf der Basis aktualisierten Datenmaterials und unter
Berücksichtigung der im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine
Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vorgenommenen Änderungen. 2. die Thematik der Einhaltung der
gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist ist umfassend darzustellen und
gegebenenfalls mit einem Maßnahmenkatalog zu versehen. 3. Zur weiteren Beratung und Vorbereitung
einer neuen Beschlussempfehlung soll abermals eine Brandschutzkommission
installiert werden. In dieser sollen vertreten sein: - je ein Mitglied der Fraktionen -
der Bürgermeister
und der Erste Stadtrat -
der
Stadtbrandinspektor -
die Wehrführungen
der beiden Stadtteilfeuerwehren |
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